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Keine Herbizide, Essig oder Salz auf Garagenzufahrten

Herbizide dürfen nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden. Darauf hat das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) aufmerksam gemacht. Die Anwendung auf Nichtkulturlandflächen wie Wegen, Bürgersteigen, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen ist generell verboten.

Dieses Verbot gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die zur Unkrautvernichtung zugelassen sind, sondern auch für Essig, Salz oder für Grünbelagsentferner und Steinreiniger, die als Biozide im Handel frei erhältlich sind. Die Anwendung auf solchen Flächen stellt einen Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen dar.

Es bleiben jedoch wirksame alternative Methoden wie mechanisches Entfernen, Heißwasser-Hochdruckreiniger oder Abflammen, mit denen man die Flächen sauber halten kann - auch wenn dies aufwendiger ist. Weitere Informationen dazu gibt es beim Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter den Telefonnummern (05 11) 40 05-24 28 oder -21 78. LWK Niedersachsen

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