Willkommenslotse Andreas Haupert zur Flüchtlingsintegration

Keine Klarheit für Unternehmen und Geflüchtete

Obgleich die Bundesagentur für Arbeit einen enormen Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen Geflüchteter meldet, scheint die rechtliche Sicherheit ihrer Beschäftigungsverhältnisse in manchen Fällen nur schwach zu sein. Schuld daran sind Regelungen, die dem politischen Ziel der Flüchtlingsintegration entgegenstehen. Wir sprachen darüber mit Andreas Haupert, dem Willkommenslotsen für den Garten- und Landschaftsbau in Baden-Württemberg.

Der Ruf der Politik nach einer Beteiligung der Wirtschaft an der Integration Geflüchteter war laut. Doch jetzt muss mancher GaLaBau-Betrieb darum kämpfen, dass Geflüchtete eine Ausbildung aufnehmen und auch beenden können. Probleme gibt es wohl schon bei der Einstiegsqualifizierung?

Andreas Haupert: Die Einstiegsqualifizierung ist ein sehr gutes Vorbereitungsinstrument um erste praktische Erfahrungen zu sammeln und sich sprachlich zu verbessern. Dies würde in vielen Fällen si-cherlich zu Erleichterungen in der Berufsschule führen. Wenn ein Unternehmer mit einem Geflüchteten den Weg der Einstiegsqualifizierung einschlägt und für das darauffolgende Lehrjahr einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellt, muss dies aus unserer Sicht auch für die entsprechende Bleibeperspektive sorgen. Dies ist leider nicht der Fall.

Wie steht es um die Mitwirkung bei der Identitätsklärung? Da scheint es in jedem Bundesland eine andere Regelung zu geben.

Andreas Haupert: Die Nichtmitwirkung bei der Identitätsklärung ist einer der möglichen Versagensgründe welche zur Nichtgewährung der Ausbildungsduldung führen können. Leider sind hier die Voraussetzungen nicht transparent und oftmals schwer umsetzbar. Die unterschiedliche Auslegung ist hier sicherlich einer der schwierigsten Punkte für uns Willkommenslotsen in der Beratung der Unternehmen. Häufig ist die Sorge vor der Rückführung bei den Geflüchteten größer als der Wunsch nach einem geregelten Leben mit einer Ausbildung in Deutschland. Hier haben wir schon teils tragische Szenen für beide Seiten erlebt. Warum kann die Politik hier nicht eindeutig Klarheit für die Unternehmen und die Geflüchteten schaffen?

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Bringt der Entwurf eines "Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" durch die Bundesregierung nun eine Erleichterung für die Betriebe bei der Einstellung und Beschäftigung geflüchteter Azubis?

Andreas Haupert: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Duldungsgesetz sind aus unserer Sicht längst überfällige Regelungen. Mit dem Entwurf des Duldungsgesetzes können wir jedoch nicht zufrieden sein. Bei der Ausbildungsduldung muss der Geflüchtete laut Entwurf mindestens sechs Monate im Besitz einer Duldung sein. In den häufigsten Fällen wurden die Ausbil-dungsverhältnisse aber im laufenden Asylverfahren (also der Gestattung) begonnen. Was ist mit dem Zeitraum vom Tag eins der Duldung bis zum sechsten Monat? Versucht man hier Zeit zu gewinnen um Aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten und somit einen Versagensgrund zu generieren? Die Unsicherheit bei den Unternehmen und den Geflüchteten wird dadurch noch größer. Aber wir befinden uns mit dem Gesetz aktuell in der Anhörungs-phase und dürfen noch auf den ein oder anderen positiven Impuls aus der Wirtschaft hoffen.

Was bringt der Gesetzentwurf für die Bleibeperspektive Geflüchteter in anderen Beschäftigungsverhältnissen?

Andreas Haupert: Auf der Beschäftigungsduldung lagen viele Hoffnungen von Unternehmen. Stellen, die in der Vergangenheit nicht besetzt werden konnten, sind mit Geflüchteten sehr gut besetzt. Auch bei der Beschäftigungsduldung ist im Entwurf leider eine der beiden entscheidenden Voraussetzungen: 18 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt - dies ist häufig erfüllt - und zwölf Monate im Besitz einer Duldung. Die zeitlichen Vorgaben sind häufig nicht zu erfüllen. Die meisten Beschäftigungsverhältnisse wurden während des laufenden Asylverfahrens, also in der Gestattungsphase, abgeschlossen. Was ist mit dem Zeitraum Tag eins bis zum zwölften Monat der Duldung? Wird hier keine Bleibeperspektive geschaffen, droht der Entzug der Arbeitserlaubnis?

Fazit: Wir suchen dringend Mitarbeiter, finden Sie, sind bestens zufrieden und müssen dann bangen sie wieder zu verlieren. Wie kann dies in Zeiten des demographischen Wandels und einem leergefegten Arbeitsmarkt sein? Aber auch hier können wir noch auf die Impulse wäh-rend der Anhörung hoffen.

Was raten Sie den Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus? Worauf müssen Sie künftig dringend achten?

Andreas Haupert: Achten Sie bei der Auswahl der Auszubildenden auf den Status, das Sprachniveau und die schulischen Vorkenntnisse. In Bezug auf die Ausbildungsduldung sollten das Vorliegen aller Voraussetzungen schon im Bewerbungsverfahren geprüft werden. Binden Sie dabei den für Ihr Bundesland zuständigen Willkommenslotsen frühzeitig in das Verfahren mit ein. Wir unterstützen Sie gerne. Bezüglich des "Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" ist momentan der Ausgang des Anhörungsverfahrens abzuwarten.


Die GaLaBau-Willkommenslotsen:


Andreas Haupert
Region Baden-Württemberg
Tel. (0711) 975 66 26
haupert@galabau-bw.de


Theresia Hirschbeck
Region Bayern
Tel. (0171) 174 20 07
hirschbeck@galabau-bayern.de


Susann Liebe
Region Bayern
Tel. (0170) 721 50 80
liebe@galabau-bayern.de


Manfred Gnoss
Regionen Berlin-Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland
Tel. (033203) 88 96 18
gnoss@galabau-berlin-brandenburg.de


Özge Acar
Regionen Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
Tel. (040) 34 09 83
acar@galabau-nord.de


Martin Rohloff
Regionen Hessen, Thüringen
Tel. (06122) 931 14 17
m.rohloff@galabau-ht.de


Olga Rybakova
Regionen Niedersachen, Bremen, Tel. (0421) 536 41 73
o.rybakova@galabau-nordwest.de


Theo Wöstmann
Regionen Nordrhein-Westfalen, Tel. (02581) 63 58 66
theo.woestmann@deula-waf.de



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