Keine Tachopflicht für GaLaBau

Das Europäische Parlament hat die die Pflicht zum Einbau eines Digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausgedehnt. Zugleich wurde der Radius für die sogenannte Handwerkerausnahme auf 150 Kilometer erweitert und eine besondere Ausnahme für Baufahrzeuge geschaffen. Damit ist auch der Garten- und Landschaftsbau von der Ausweitung der Tachographenpflicht ausgenommen.

Bisher lag der Radius der Handwerkerausnahme bei 100 Kilometern. Nun bleiben Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen von der Pflicht ausgenommen, wenn sie im Umkreis von 150 Kilometern zum Unternehmenssitz unterwegs sind und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Das ist bei Landschaftsgärtnern der Fall, da sie keine Berufskraftfahrer sind, sondern Fahrten unternehmen, um Material zur Baustelle zu transportieren und dort Aufträge erledigen.

BGL-Präsident Lutze von Wurmb begrüßt den Parlamentsbeschluss: "Die Ausweitung der Ausnahme auf 150 Kilometer bedeutet für die Unternehmen des GaLaBaus eine erhebliche Erleichterung im betrieblichen Alltag." Er freue sich, dass damit eine langjährige BGL-Forderung von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments aufgegriffen worden sei. Damit die neue Regelung in Kraft treten kann muss noch der Europäische Rat einen sogenannten "gemeinsamen Standpunkt" verabschieden. Anschließend hat das EU-Parlament die Möglichkeit, ihn zu ändern oder abzulehnen.

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