Ökonomisch betrachtet

(K)eine Wahl

Alle schauen gebannt auf die Verhandlungsergebnisse der kommenden Ampel-Koalition. Vor allem war die Erwartung oder Sorge, was durch die nun mitregierenden Grünen an Umweltschutz-Auflagen aufkommen werde, immens.

Nun stellen wir fest, dass eine Reihe an Investitionsvorhaben mit Bezug zum öffentlichen Grün die Branche weiterhin beglücken und - wie zu erwarten war - der Kohleausstieg vorgezogen und die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden sollen. Neue Restriktionen in Bezug auf den Klimaschutz werden nicht konkret formuliert. Mehr wird über eine massive Förderung von Aktivitäten, vor allem der kleinen und mittleren Betriebe, auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft angekündigt.

Auffällig ist allerdings der häufige Verweis auf die europäischen Vorhaben, die schon konkreter gefasst sind. Sie bringen uns, welche Regierung das auch immer umsetzen muss, eine Reihe an Rahmenbedingungen. Nicht nur Deutschland gibt also die Regeln, sondern vor allem die EU.

Ein Beispiel ist die, im Sommer verabschiedete, sogenannte Sustainable Finance Taxonomie, die bis in das Bauwesen hineinreicht. Grundlagen dazu sind bereits seit längerem durch verschiedene EU-Richtlinien gelegt worden. Sie haben zu Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge bzw. Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und weiteren Rechtsverordnungen (VgV, KonzVgV, SektVO) geführt, die auch den GaLaBau betreffen. Und auch in Folge einer EU-Richtlinie existiert § 289b HGB bzw. § 315b HGB, womit große Kapitalgesellschaften zu einer erweiterten Berichterstattung über ihre ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verpflichtet werden.

Es ist anzunehmen, dass bald auch kleinere Gesellschaften berichten müssen. Denn der sogenannte European Green Deal sieht u.a. vor, bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr zu emittieren. Die damit zusammenhängende Taxonomie erweitert nun die reine Berichtspflicht um eine Einordnung der Wirtschafts- bzw. Investitionsaktivitäten im Hinblick auf sechs Umweltziele.

In der Folge werden sich zukünftig nicht-taxonomie-konforme Wirtschaftstätigkeiten Nachteilen gegenübersehen und nicht nur öffentliche, sondern auch alle anderen Auftraggeber zu einer nachhaltigen Beschaffung von Bauleistungen drängen. Das wird die Branche neben der CO2-Bepreisung und Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Ausgangspunkt ebenfalls EU) zu spüren bekommen.

Prof. Dr.-Ing. Heiko Meinen

h.meinen@kullmann-meinen.de

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