KfW gibt wieder Zuschüsse für barrierereduzierte Wohnungen

Die Zuschüsse können seit dem 8. April direkt bei der KfW beantragt werden. Mit dem Programm werden bauliche Maßnahmen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Mieterwohnungen gefördert, um Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren. Dazu zählen nicht nur Maßnahmen wie der Einbau bodengleicher Duschen, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen, sondern auch barrierefreie Zugänge zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Mülltonnen.
Auch die barrierefreie Einrichtung von Kfz-Stellplätzen und Abstellplätzen sowie ihre Überdachung werden bezuschusst. Für einzelne Maßnahmen werden Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) erteilt. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauverantwortliche sowie Mieter müssen ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.
Nach einer Studie des Pestel-Instituts vom Frühjahr 2023 fehlen in Deutschland 2,2 Millionen altersgerechte Wohnungen. Nur etwa 600.000 Haushalte verfügen eine Wohnung, in der Menschen mit einem Rollator und Rollstuhl klar kämen. Bis zum Jahr 2040 wird die Anzahl der benötigten altersgerechten Wohnungen auf rund 3,3 Millionen steigen. cm/BMWSB
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