Kieler Landtag gegen Urnen-beisetzungen in Privatgärten

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Foto: Maria Lanznaster/pixelio.de

Der Gesetzesentwurf der Piratenpartei Schleswig-Holstein zur Legalisierung von Urnenbeisetzungen in Privatgärten wurde im Kieler Landtag mit großer Mehrheit abgelehnt. Die CDU-Fraktion betonte, dass der Antrag mit der Würde des Menschen über seinen Tod hinaus nicht vereinbar sei. Die Grünenfraktion äußerte sich ähnlich: "Morgens Asche ausstreuen und abends Grillparty" könne nicht geduldet werden.

Dabei hatte es für die Initiative der Piraten zunächst gut ausgesehen: Laut einer von der Partei durchgeführten repräsentativen Umfrage hatten sich 75 Prozent der Schleswig-Holsteiner für ein liberaleres Bestattungsgesetz ausgesprochen. Die Bürgerbefragung hatte 307 Personen zwischen 14 und über 60 Jahre umfasst und sich auf den Friedhofszwang für Urnen bezogen. Besonders die bis 30-Jährigen sind mehrheitlich für seine Abschaffung: 91 Prozent der Befragten wollen, dass die letzte Ruhe per Gesetz im eigenen Garten ermöglicht wird, sofern der Verstorbene das zu Lebzeiten schriftlich verfügt hat.

Die Idee der Piraten war nicht neu. Bereits 2015 hatte die Bremer Bürgerschaft eine Liberalisierung des Friedhofszwangs beschlossen. In einem Punkt wollte die Internet-Partei aber weiter gehen als die Entscheider in der Hansestadt. Die Piraten hatten gefordert, dass Angehörige bis zu zwei Jahre die Urne verstorbener Familienmitglieder daheim aufbewahren dürfen. Die Bremer hatten seinerzeit zwar einen entsprechenden Paragrafen vorbereitet, dann aber wegen Protesten und juristischer Bedenken verworfen. hb

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