Klima Fit
Klimawandel und Gehölze

Damit unsere Städte lebenswert bleiben und man sich auch in Zukunft im Sommer dort noch aufhalten kann ist mehr Grün unentbehrlich. Um die Anlage von neuen und zusätzlichen Grünanlagen und Baumpflanzungen zu unterstützen hat das Bundesumweltministerium und die KfW am 01.02.2024 ein Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" gestartet. Das Programm unterstützt Städte und Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz. "Kommunen erhalten Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten.
Mit der Förderung sollen Bäume gepflanzt, kleine, naturnahe Parkanlagen in Wohnvierteln (sogenannte Pikoparks) angelegt und aufgewertet, Naturerfahrungsräume und urbane Wälder geschaffen sowie die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement unterstützt und innerörtliche Kleingewässer renaturiert werden." (Zitat Pressemitteilung vom 01.02.2024) So weit so gut. . . Wie so oft im Leben hat dieses an sich gute und notwendige Programm einen Haken – und dieser Haken verbirgt sich in dem "Anhang 1 der Mindestanforderungen, Liste nicht förderfähige Gehölze". In dieser Liste werden 21 Baum- und 41 Straucharten aufgeführt, deren Pflanzung im Rahmen dieses Programms nicht gefördert werden. Wer diese Liste verfasst hat und nach welchen Kriterien sie aufgestellt worden ist wird nicht angegeben.
Der Hintergrund wird klarer, wenn man die Internetseite "Neobiota.de" vom Bundesamt für Naturschutz aufruft und die Liste "Invasivitätsbeurteilung der Gefäßpflanzen" öffnet. Dort werden die invasiven und potentiell invasiven Pflanzenarten in verschiedenen Listen geführt. Nachfolgend sollen aus Platzgründen nur die Baumarten diskutiert werden. In der Managementliste sind folgende Arten genannt: Acer negundo, Ailanthus altissima, Fraxinus pennsylvanica, Pinus strobus, Populus canadensis, Prunus serotina, Pseudotsuga menziesii, Quercus rubra, Robinia pseudoacacia (nur als Straßenbaum förderfähig). In der Kategorie "Potentiell invasive Arten" ist Pinus nigra ssp. nigra auf der Handlungsliste zu finden. Gleditsia triacanthos und Paulownia tomentosa sind in der Beobachtungsliste aufgeführt. Celtis occidentalis, Diospyros lotus, Populus balsamifera und Pterocarya fraxinifolia sind in keiner der o. a. Listen zu finden. Warum diese Arten nicht förderfähig sind, ist nicht ersichtlich.
Dass Acer negundo, Ailanthus altissima oder Prunus serotina nicht mehr gepflanzt werden sollten ist völlig nachvollziehbar. Auf der anderen Seite wird aber von den Fachleuten einhellig mehr Artenvielfalt als beste Vorsorge vor den aktuellen und zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels gefordert. Die Einschränkungen sollten also auf die wirklich "gefährlichen" Arten beschränkt werden. Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht nachvollziehbar, warum nicht nur die reinen Arten, sondern auch ihre Kulturformen und Hybriden ausgeschlossen werden. Einige Sorten bilden keine Samen aus (z. B. Gleditsia triacanthos 'Sunburst' oder können als nur männliche Sorte (z.B. Fraxinus pennsylvanica 'Summit' und 'Cimmzam') sich nicht verbreiten. Gerade solche sehr anpassungsfähigen Arten wie Gleditisia oder Fraxinus pennsylvanica sind für die schwierigen Standortbedingungen in der Stadt besonders wertvoll. Ähnliches gilt für Pinus nigra ssp. nigra, die im Forstbereich als Baumart für schwierige Standorte empfohlen wird. Diese Aufgabe könnte sie im Stadtgrün sicher auch erfüllen.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier in einer Art "vorauseilendem Gehorsam" zu viele Arten in die Liste aufgenommen worden sind. Der pauschale Ausschluss aller dazugehörigen Kulturformen und Hybriden deutet auf eine mangelnde Detailkenntnis hin. Schade und ärgerlich.
NL-Stellenmarkt
