Koalitions-Tauziehen um Erbschaftsteuerreform

Die Große Koalition kann sich nicht über eine Erbschaftsteuerreform einigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verschärfung der bisherigen Regeln bis zur Mitte dieses Jahres verfügt und die Regierung hatte im Sommer 2015 einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht. Wann er nun verabschiedet werden kann und welche Veränderungen zuvor anstehen, ist immer noch offen.

Immer wieder war in den vergangenen Wochen eine schnelle Einigung zwischen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion über die Erbschaftsteuerreform angekündigt, dann aber im letzten Moment wieder zurückgezogen worden. "Es gibt weiterhin keine Einigung", hieß es Ende Februar aus dem Umfeld der Unterhändler Ralph Brinkhaus (CDU), Gerda Hasselfeldt (CSU) und Carsten Schneider (SPD) gegenüber der Nachrichtenagentur "Dow Jones". Danach will vor allem die CSU keine Regelung mittragen, die mit höheren Steuereinnahmen verbunden wäre.

Nach "Dow Jones" geht es in den Koalitionsberatungen vor allem um die Festlegung des Betriebswertes, der bestimmt wie stark das einzelne Unternehmen im Erbfall steuerlich belastet wird. Diskutiert wird, ob in dem dabei verwendeten vereinfachten Ertragswertverfahren künftig ein höherer Risikofaktor anzusetzen ist. Außerdem werden Ausnahmen für Investitionsmittel debattiert, wenn die Erben Geldmittel wieder in die Firma investieren. Das soll Betrieben helfen, die ihre Einnahmen vor allem im Sommer erzielen um Investitionen im Herbst und Winter zu tätigen. Nach dem vorliegenden Regierungsentwurf würden die Investitionsmittel nicht verschon, wenn der Firmeninhaber während des Saisongeschäfts verstirbt. cm

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