Koalitions-Tauziehen um Erbschaftsteuerreform

Die Große Koalition kann sich nicht über eine Erbschaftsteuerreform einigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verschärfung der bisherigen Regeln bis zur Mitte dieses Jahres verfügt und die Regierung hatte im Sommer 2015 einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht. Wann er nun verabschiedet werden kann und welche Veränderungen zuvor anstehen, ist immer noch offen.

Immer wieder war in den vergangenen Wochen eine schnelle Einigung zwischen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion über die Erbschaftsteuerreform angekündigt, dann aber im letzten Moment wieder zurückgezogen worden. "Es gibt weiterhin keine Einigung", hieß es Ende Februar aus dem Umfeld der Unterhändler Ralph Brinkhaus (CDU), Gerda Hasselfeldt (CSU) und Carsten Schneider (SPD) gegenüber der Nachrichtenagentur "Dow Jones". Danach will vor allem die CSU keine Regelung mittragen, die mit höheren Steuereinnahmen verbunden wäre.

Nach "Dow Jones" geht es in den Koalitionsberatungen vor allem um die Festlegung des Betriebswertes, der bestimmt wie stark das einzelne Unternehmen im Erbfall steuerlich belastet wird. Diskutiert wird, ob in dem dabei verwendeten vereinfachten Ertragswertverfahren künftig ein höherer Risikofaktor anzusetzen ist. Außerdem werden Ausnahmen für Investitionsmittel debattiert, wenn die Erben Geldmittel wieder in die Firma investieren. Das soll Betrieben helfen, die ihre Einnahmen vor allem im Sommer erzielen um Investitionen im Herbst und Winter zu tätigen. Nach dem vorliegenden Regierungsentwurf würden die Investitionsmittel nicht verschon, wenn der Firmeninhaber während des Saisongeschäfts verstirbt. cm

Der Deutsche Bundestag hat im Februar mit großer Mehrheit eine Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Das sogenannte Meister-BAföG soll neue Anreize für die Weiterbildung zum Meister, Techniker und Fachwirt schaffen. Neue Förder-Zielgruppen sind Frauen, Bachelorabsolventen und Studienabbrecher. Wenn auch der Bundesrat zustimmt, werden ab August die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten von 210/215 Euro auf 235 Euro monatlich steigen. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht. Das Meister-BAföG öffnet sich von nun an für Bachelorabsolventen. Auch Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können mit bestimmten Vorqualifikationen eine Aufstiegsförderung erhalten. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung soll so erhöht werden. Die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das "Meisterstück" werden steigen. Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: Künftig werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. Im Bundestag stimmten neben den Fraktionen von CDU/CSU und SPD auch die Grünen für die Gesetzesnovelle. Die Linke enthielt sich der Stimme. cm

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