Niedrigwassersituation

Kommunen verbieten Rasenbewässerung wegen Trockenheit

Wegen Wetterextremen mit andauernder Trockenheit haben mehrere Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland Beschränkungen der Bewässerung eingeführt. In der Region Hannover gilt bereits seit dem 1. Juni eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Nutzung von Beregnungsanlagen und Rasensprengern. Mitte Juli hat München mit einer Allgemeinverfügung zur Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerung von Rasenflächen nachgezogen.
Hitze Bundesregierung und -ministerien
Genehmigungsfreie Wasserentnahmen sollen nach Auffassung des Verbands Kommunaler Unternehmen so weit wie möglich eingeschränkt werden. Foto: Erich Westendarp/ pixelio.de

Im Landkreis Hannover gelten die Beschränkungen bis zum 30. September. Verboten ist die Beregnung von „öffentlichen und privaten Grünflächen wie z.B. Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie z.B. Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätzen… mit stationären und mobilen Beregnungsanlagen einschließlich Rasensprengern“. Die Verfügung gilt allerdings erst ab einer Temperatur von 27 Grad Celsius und höher zwischen 11 und 17 Uhr.

In München sind die „Bewässerung, Gießen und Beregnung von Haus- und Kleingärten oder Schrebergärten (z. B. Gehölze, Hecken, Stauden, Beete, Zierpflanzen u.ä.) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr… verboten“. Vor allem sind „Bewässerung, Gießen und Beregnung von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen… verboten, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen.“ Ausgenommen von der Beschränkung sind Sportplätze.

Auch in den Kommunen Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren (Niedersachsen) wurde per Allgemeinverfügung die Entnahme aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung für das Bewässern von Rasenflächen ausdrücklich verboten. In Bad Oeynhausen, Hille, Hüllhorst und Löhne (Nordrhein-Westfalen) ist die Bewässerung von Rasenflächen, Gärten, Grünanlagen und Sportflächen seit dem 24. Juni untersagt. Erlaubt ist nur noch eine Bewässerung mit Regenwasser aus Regentonnen oder Zisternen.

„Wasser-Alarm“ löste der Landkreis Havelland (Brandenburg) im Juli aus. Zu den Hauptverdunstungszeiten von 10 bis 18 Uhr dürfen Rasenflächen und Sportplätze nicht mehr mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz bewässert werden.

Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen seit Mitte Juli mit einem neuen Niedrigwasserinformationssystem (NIWIS). Es soll einen zuverlässigen Überblick über die aktuelle Niedrigwassersituation in ganz Deutschland geben, Hintergrundanalysen inklusive. NIWIS richtet sich an Behörden, Kommunen, Wirtschaft und interessierte Bürger.

CM

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