Kompost-Gütegemeinschaft legt Mängelliste vor

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost hat im März bei 16 Herstellern und Lieferanten für Kompost und Gärprodukte Mängel bei der Gütezeichenfähigkeit der Produkte festgestellt. Zwölf Anlagen wurden ermahnt und aufgefordert, die Mängel bis zur nächsten Prüfung abzustellen, da bei Fortdauer der Mängel die Aussetzung des Rechts zur Führung des RAL-Gütezeichens erfolgt. Bei drei Anlagen wurde das Recht zur Führung des RAL-Gütezeichens aufgrund wiederholter Mängel ausgesetzt. Einer Anlage wurde das Gütezeichen wegen fortdauernder Mängel entzogen.

Die Bundesgütegemeinschaft prüft ihre 579 Hersteller und Lieferanten von Kompost und Gärprodukten alle halbe Jahre. Insgesamt wurde den Mitgliedern von unabhängigen Prüfern für das vergangene Jahr ein hohes Niveau der Bioabfallverwertung attestiert. Fast sechs Millionen Tonnen Bio- und Grüngut wurden der Kompostierung zugeführt. Größter Abnehmer von Komposten und Gärprodukten ist die Landwirtschaft. Der Landschafts- und der Hobbygartenbau schlagen mit jeweils 7,2 Prozent der abgesetzten Mengen zu Buche.

Positiv: Bei elf Anlagen konnten der RAL-Bundesgüteausschuss im März bestehende Ermahnungen aufheben, da sich die beanstandeten Qualitätsparameter durch Maßnahmen der Anlagenbetreiber verbessert hatten. Allerdings übte der Bundesgüteausschuss Kritik an der Durchführung von Analysen. 46 Anlagen wiesen im Überwachungsjahr 2012 Säumnisse bei der Anzahl der Analysen auf. Sie wurden nachgefordert.

cm/BGK

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