Krankschreibung per Videosprechstunde auch nach Ende der Pandemie?

Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, sich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen, soll auch nach der Pandemie bestehen bleiben. Sowohl eine erstmalige Krankschreibung, als auch eine Verlängerung, sollen für bestimmte Krankheitsbilder zugelassen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom November vor.

Gerade bei "einfach gelagerten Erkrankungsfällen" sollen so Infektionen im Wartezimmer verhindert werden, ließ das Gesundheitsministerium verlautbaren. Das Gesetz soll Mitte kommenden Jahres in Kraft treten, sofern auch Kabinett und Bundestag zustimmen.

Schon seit Juli dieses Jahres gilt einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zufolge, dass Ärzte ihre Patienten per Videosprechstunde krankschreiben können. Voraussetzung ist jedoch bisher, dass der Patient der Praxis bekannt ist, die Krankheit in einer Videosprechstunde untersucht werden kann und vor allem, dass die Krankschreibung für höchstens sieben Tage gültig ist. Für eine Verlängerung muss der Patient zurzeit die Praxis persönlich aufsuchen und sich untersuchen lassen. Abweichend davon würde die neue Regelung auch eine Verlängerung der Krankschreibung per Video nach einer Woche zulassen.

Unverändert bleibt: Wer krank ist, entscheidet immer noch der Arzt. Auch bei Videosprechstunden besteht kein Anspruch des Patienten auf eine Krankschreibung.

Weniger bekannt ist: Die schon jetzt bestehende Regelung des G-BA gilt auch im Fall der Kinder-Krankschreibung, die für den Arbeitgeber ausgestellt werden kann. Eltern können die Krankschreibung zur Versorgung ihres Kindes ebenfalls per Videosprechstunde erhalten. Voraussetzung ist lediglich, dass der Arzt eine solche Möglichkeit anbietet. ev

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