Probleme und Lösungsansätze in der Abfallbewirtschaftung von Spielfeldern aus Kunststoffrasen

Kunststoffrasensysteme in der Kreislaufwirtschaft

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Durch die ansteigende Beliebtheit von Kunststoffrasen gehört Deutschland EU-weit mittlerweile zu den Ländern mit den meisten Sportfreianlagen dieses Sportbodens. Kunststoffrasensysteme sind bundesweit gefördert und verbaut worden. Bei der Planung der Flächen ist jedoch selten das Ende des Lebenszyklus berücksichtigt worden. Deshalb ist die Abfallbewirtschaftung von Abfällen aus Kunststoffrasensystemen ein aktuelles Themenfeld, mit dem sich die verschiedenen beteiligten Akteure aus Planung, Betreibung, Recycling oder dem organisierten Sport auseinanderzusetzen haben.

Die Abfallbewirtschaftung geschieht nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), welches auf Grundlage der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) deutschlandweit gilt und in einer Abfallhierarchie die Rangfolge verschiedener Abfallbehandlungen festlegt (Abb. 1). Es bildet den Rahmen im Abfallrecht, nach dem sich die Betreibenden von Sportfreianlagen bei einem Rückbau und einer Entsorgung von Kunststoffrasensystemen zu richten haben.

Abfallvermeidung durch Kreisläufe

Eine optimierte Abfallbehandlung von Kunststoffrasensystemen kann dem Erreichen einer Kreislaufwirtschaft beitragen. Die Kreislaufwirtschaft steht im Gegensatz zu Linear- und Recyclingwirtschaft, bei denen die Rohstoffe letztendlich zu Abfall werden und aus einem potentiellen Kreislauf ausscheiden (Abb. 2).

Durch Wirtschaftlichkeit und Bequemlichkeit haben sich die Linear- und Recyclingwirtschaft seit der Industrialisierung einer Kreislaufwirtschaft gegenüber durchgesetzt. Um aktuelle Probleme wie die zunehmende Verarbeitung von Rohstoffen und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt lösen zu können, gilt es jedoch, den ganzheitlichen Ansatz der Kreislaufwirtschaft zu verfolgen (Grupp, 2020).

Als Kunststoffrasensysteme in den 1960er-Jahren erstmals verbaut wurden, war die Wirtschaft auf Produktion, Nutzung und anschließende Entsorgung ausgelegt. Mit der modernen Definition von Kreislaufwirtschaft (circular economy) durch Pearce und Turner im Jahr 1989 (BVE, 2017) fanden in Deutschland in den 1990er Jahren erste Überlegungen zu einer Umsetzung und Förderung von Kreislaufwirtschaft statt. So kam es erst im Laufe der allgemein bezeichneten dritten Generation von Kunststoffrasensystemen zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit der Umweltverträglichkeit und gesundheitlichen Unbedenklichkeit während des Lebenszyklus, der auch den Rückbau und die Abfallbehandlung beinhaltet.


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Kunststoffrasensysteme als Abfall

Nach Art. 3 Nr. 2c AbfRRL werden Kunststoffrasensysteme den Bau- und Abbruchabfällen zugeordnet. Sobald ein Rückbau veranlasst wird, gilt für diese Art der Abfälle in Deutschland das KrWG. Ein Stoff oder Gegenstand verliert seine Eigenschaft als Abfall, sobald er ein Verwertungsverfahren durchlaufen hat und so beschaffen ist, dass er für einen bestimmten Zweck und entsprechend der technischen Anforderungen dieses Zweckes verwendet werden kann, eine Nachfrage für ihn besteht und seine Verwendung keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat (§ 5 (1) KrWG). Zu Verwertungsverfahren gehören alle Maßnahmen, die nicht die Vermeidung oder Beseitigung betreffen, sodass beseitigte Stoffe auf Deponien weiterhin ihre Abfalleigenschaft behalten. Hat ein Stoff durch ein Verwertungsverfahren wie Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Recycling seine Abfalleigenschaft verloren, gilt für ihn wiederum das Stoffrecht nach REACH-Verordnung und er kann erneut als Produkt gehandelt werden. Die Begriffe Abfall und Produkt wirken dabei abfallrechtlich als Antonyme (Abb. 3).

Sportstättenbedarfsprüfungen zur langfristigen Planung der Abfallbewirtschaftung

Um einen Überblick über die Entsorgungssituation von Abfällen aus Kunststoffrasensystemen zu erhalten, ist in der städtebaulichen Planung der tatsächliche Sportstättenbedarf festzulegen und regelmäßig zu prüfen. So kann auf langfristige Sicht die Abfallbewirtschaftung der Sportfreianlagen geplant werden. Dabei sind neben den Bau- und Instandhaltungskosten die Entsorgungskosten von Beginn an bei der Auswahl von Bauweisen und Stoffen einzuplanen. Neben der Entsorgung können ebenfalls anschließende Potentiale der Verwertung innerhalb des Kunststoffrasenkreislaufs berücksichtigt werden. Da in einigen Städten und Gemeinden der Rückbau von Kunststoffrasensystemen erst in den letzten Jahren zum aktuellen Belang wurde, kann durch Erfahrungsaustausch unter den Betreibenden Unwissen und auch Ungewissheit verringert werden.



Positive Erfahrungen im Rückbau. . .

Aus Experteninterviews mit Akteuren der beteiligten Kreise im Rahmen einer Abschlussarbeit ging hervor, dass bisher überwiegend positive Erfahrungen mit dem Rückbau von Kunststoffrasensystemen gemacht wurden (Hahn, 2020). Da der Rückbau in Deutschland mittlerweile seit über zehn Jahren in regelmäßigeren Abständen stattfinde, hätten sich routinierte Verfahren entwickelt, die laut Expertenaussagen bereits als Stand der Technik bezeichnet werden. Bemerkenswert ist, dass einerseits seitens der Industrie von einem erst anlaufenden Rückbau mit wenig Erfahrung und einer Überforderung durch Aufkommen der Thematik berichtet wird, andererseits aber gerade Betreibende sich einig sind, dass der heutige Rückbau reibungslos abläuft und kein Problem darstellt.

Bisher gibt es keine Vorgaben an Rückbauverfahren, es finden jedoch Überlegungen statt, dies in die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ/944 aufzunehmen. Die optimale Abfallbehandlung hängt von den Komponenten ab, die sich am Ende des Lebenszyklus auf dem Spielfeld befinden (Abb. 4).

. . . aber negative Erfahrungen in der Entsorgung

Allein die Seite der Planenden war sich einig, dass der erste Abschnitt der Entsorgung unproblematisch verläuft. Bei diesem werden die zurückgebauten Komponenten an einen Entsorgungsfachbetrieb übergeben, der sie einsammelt, befördert und bei einer Annahmestelle einreicht. Ein Nachweis erfolge beispielsweise über Wiegekarten.

Die anschließende Abfallbehandlung wurde hingegen kritisiert und als unbesorgter, unsensibler Umgang mit dem Thema bezeichnet, da der Denkprozess der Bauherrschaft aufhöre, sobald die Komponenten vom Spielfeld abtransportiert werden. Eine geregelte Entsorgung, wie sie unter anderem durch Fremdüberwachung sichergestellt werden kann, sei mangelhaft vertreten. Eine Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebs garantiere keine Transparenz darüber, welche Abfallbehandlung letztendlich stattfinde, da eine Zertifizierung der Abfallbehandlungen selbst bisher kaum vorhanden ist. Hier sollten Betreibende mitdenken und Transparenz verlangen, da der Abfall während der Entsorgung weiterhin in ihrer Haftung liegt (§§ 7 und 22 KrWG).

Geeignete Bauweisen für zukünftige optimierte Abfallbehandlungen

Als geeignete Bauweise für eine Abfallbehandlung entsprechend der Rangfolge der Abfallhierarchie hat sich ein unverfülltes System nach Bauweise a) DIN 18035-7 Anhang A herausgestellt, da es Abfall vermeidet und durch die geringe Komponentenanzahl im Vergleich zu anderen Bauweisen am ehesten für ein Recycling infrage kommt (Hahn, 2020). Ohne Verfüllung wird zwar mehr Kunststoff für die Polschicht benötigt, um dieselben sportfunktionellen und technischen Eigenschaften erfüllen zu können. Als sortenreiner Belag hergestellt und verbaut kann die Polschicht anschließend aber stofflich verwertet werden. Im Idealfall entstehen Rezyklate für den erneuten Einsatz im Sportplatzbau.

Auch wenn sich für eine Vorbereitung zur Wiederverwendung ein sandverfülltes System am besten eignet, da nur bei der Komponente Sand eine Wiederverwendung nach vorheriger Reinigung möglich wird, sind hier die notwendigen Lagerungs- oder Beförderungsmöglichkeiten für eine Reinigung im Voraus zu bedenken. Auch ist bei Sand als mineralischem Abfall die Ende 2020 beschlossene Mantelverordnung zu beachten, vor allem im Hinblick auf eine Verfüllung als Möglichkeit der stofflichen Verwertung, sollte eine Wiederverwendung des mineralischen Füllstoffs in Kunststoffrasensystemen nicht infrage kommen.

Organische Stoffe als Ersatz für Synthetik

Die Verfüllung mit organischen Stoffen scheint aktuell eine Alternative zu sein, um den Übergang zu einer neuen Bauweise zu ermöglichen. Langfristig sind allerdings auch organische Füllstoffe keine Lösung, da sie das Stoffgemisch Kunststoffrasen um einen Bestandteil erweitern und ihre Verfügbarkeit standortabhängig ist.

Ein Vorteil von Kunststoffrasensystemen gegenüber anderen Bauweisen mit Stoffgemischen wie Reitböden ist, dass Inhaltsstoffe und eventuelle Schadstoffe bereits bekannt sind oder untersucht wurden.

Die Gruppe der Polyolefine, zu der PE und PP gehören, hat in der Polschicht als Standard-Thermoplaste Potential, eine stoffliche Verwertung in Form eines Recyclings möglich zu machen. Hier stehen Entwicklungen zur technischen Optimierung der Kunststoffe PE und PP aus, die die verringerte Elastizität des Sportbodens durch einen Verzicht auf synthetische elastische Füllstoffe wiederherstellen.

Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure erforderlich

Die Verknüpfung der abfallrechtlichen und sportplatzbautechnischen Themenbereiche erfordert ein hohes Maß an Kooperation der beteiligten Akteure. Es wird nicht das eine, allen Interessen gerecht werdende Kunststoffrasensystem geben, sodass das Ziel ein Konsens aller Parteien sein muss. Die Hauptfunktion des Kunststoffrasensystems ist nach wie vor die Sport- und Schutzfunktionalität. Ist diese nicht gegeben, sind Überlegungen zu Umweltverträglichkeit und Kreislaufwirtschaft gegenstandslos.

Die Herausforderung an die Kunststoffrasenindustrie liegt in der Erfüllung ihrer Herstellerverantwortung, damit Betreibenden als Besitzer der Abfälle aus Kunststoffrasensystemen ein kreislaufwirtschaftlicher Umgang erleichtert wird.

Dafür ist es ebenfalls notwendig, dass aktuell verfügbare stoffliche Verwertungsverfahren intensiver beworben oder auch zertifiziert werden, damit Betreibende und Planende entsprechend ausschreiben können. Teilweise existieren bereits Verfahren, denen es an Bekanntheitsgrad oder Transparenz fehlt, um in Betracht gezogen und bei einer öffentlichen Vergabe gefordert zu werden.


Literatur
 Laura Hahn
Autorin

Hochschule Osnabrück, Fakultat A&L

Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences

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