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Kurzarbeitergeld wird auch im gesamten Jahr 2021 gezahlt

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes sollen auf das gesamte Jahr 2021 verlängert werden, das sieht ein Gesetzesentwurf des Bundestages vom 20. November vor.

Konkret geht es darum, die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten zu verlängern, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

Auch die bestehenden Hinzuverdienstregelungen sollen bis 31. Dezember 2021 verlängert werden: Das Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung bleibt anrechnungsfrei.

Zudem soll der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt werden, dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.

Das Beschäftigungssicherungsgesetz wird im parlamentarischen Verfahren behandelt und soll am 01.Januar 2021 in Kraft treten. ev

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