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Länder entscheiden ab sofort über Messedurchführung

Coronavirus Grüne Messen und Veranstaltungen
Messen gelten zugleich nicht mehr als Großveranstaltungen wie Festivals, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder größere Konzerte. Foto: NürnbergMesse

Ein Hoffnungsschimmer für die Messewirtschaft: Ab sofort liegt es in der Hand der Bundesländer, darüber zu entscheiden, ab wann die Durchführung von Messen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt ist. Messen gelten zugleich nicht mehr als Großveranstaltungen wie Festivals, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder größere Konzerte. Darauf einigten sich Bundesregierung und Bundesländer am 6. Mai.

Der Verband der deutschen Messewirtschaft, AUMA, begrüßte die Entscheidung. Sie sei "ein wichtiger Schritt in Richtung Neustart der Messewirtschaft, denn Messen werden als Innovations- und Kooperationsplattformen für die Erholung der deutschen Wirtschaft kurz- und mittelfristig wichtige Impulse geben", sagte AUMA-Geschäftsführer Jörn Holtmeier.

Die deutschen Messeveranstalter und auch der AUMA wollen den zuständigen Behörden mit ihrer Expertise und Erfahrung in der Durchführung von Messen beratend zur Verfügung stehen. Der AUMA hat bereits Vorschläge ausgearbeitet, wie hohe Anforderungen für Hygiene- und Abstandsregeln bei der Durchführung von Messen erfüllt werden können.

In Nordrhein-Westfalen sollen ab Juni wieder Fachmessen und Fachkongresse stattfinden können. Dazu seien allerdings Schutzkonzepte und eine Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen notwendig, erklärte die Landesregierung. cm/AUMA

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