Länder richten Zentralstelle zur Pflanzenschutz-Kontrolle ein

Im Februar hat eine neue Zentralstelle der Bundesländer zur "Online-Überwachung Pflanzenschutz" ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin angesiedelt und soll den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln im Internet kontrollieren. Das zunächst zweijährige Projekt wird durch die Länder finanziert, gesteuert und beaufsichtigt. Nicht registrierte oder nicht sachgerecht arbeitende Händler und Produkte, die in Deutschland nicht zugelassen oder gar gefälscht sind, sollen damit effektiver ermittelt werden. Da die Produkte im Onlinehandel ortsunabhängig angeboten werden, erfolgt die Kontrolle in Zukunft zentral. Der Vollzug notwendiger Maßnahmen wird jedoch weiterhin bei den Behörden der Bundesländer verbleiben.

Grundsätzlich ist der Vertrieb von Pflanzenschutzprodukten in Internetshops erlaubt. Dafür gelten die gleichen Vorschriften wie für Händler vor Ort: Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel vertreiben, die in Deutschland zugelassen sind. Händler müssen registriert sein und den Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzen. Pflanzenschutzmittel für professionelle Anwender dürfen nur verkauft werden, wenn der Käufer dem Händler seine Sachkunde nachweisen kann.

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