Der Kommentar

Lasst die Unternehmer planen!

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Auf den diesjährigen Osnabrücker Baubetriebstagen stand eine neue Art von Bauverträgen im Mittelpunkt: die Integrierte Projektabwicklung (IPA). Die Referenten haben unterschiedliche Herangehensweisen dargestellt. Vor allem die öffentliche Hand geht hier durch das enge Vergaberecht etwas anders vor als industrielle Auftraggeber. Selbstverständliche Prämisse aller war jedoch, dass spätestens nach der Genehmigungsplanung die Planung für den Auftraggeber abgeschlossen ist. Daraus ergibt sich, dass die Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung, immerhin 25 Prozent des Planungshonorars des Landschaftsarchitekten, nicht mehr bei den Bauherren, sondern bei den bauausführenden Unternehmern liegt.

Die Idee ist es, auch die Planungsverantwortung in die Hände des Unternehmers zu geben, um dem Spiel des Suchens von Fehlern in der Planung und der Leistungsbeschreibung, mit der daraus folgenden Anmeldung von Bedenken und den dann unausweichlichen Nachträgen, ein Ende zu setzen.

Eine vertragliche Situation, die für den Privatgarten-Landschaftsgärtner Alltag ist, ist im Submissionsgeschäft des Landschaftsbaus bisher nicht üblich. Für die Bauunternehmen, die als sogenannte Totalunternehmer für gewerbliche und industrielle Kunden arbeiten, kommt es dagegen häufig vor. Verträge mit den Nachunternehmern werden dann wiederum sehr unterschiedlich gestaltet, je nach Gewerk entweder traditionell mit auftraggeberseitiger Planung und Einheitspreisvertrag oder auch funktional pauschal.

Für den Auftraggeber liegt der Vorteil auf der Hand: ein einziger Ansprechpartner, der für alles Verantwortung trägt, kein Fingerzeig auf die anderen Gewerke oder Planer. Wenn etwas schiefläuft, haftet nur einer, nämlich der Bauunternehmer. Aktuell könnten zumindest für den öffentlichen Bau die Mittelstandsförderungsgesetze von Bund und Ländern noch dagegensprechen. Aber der Erfolg dieser Modelle, was Kosten und Bauzeit betrifft, scheint dem Ansatz recht zu geben.

Was bedeutet das für den Landschaftsbau? Zunächst stellt sich die Frage, ob die Freianlagen überhaupt am Tisch sitzen werden. Das Mehrparteienmodell sieht kleine IPA-Teams vor, in der Regel fünf bis sieben Personen. Diese IPA-Teams übernehmen die operative Führung des Projekts, haben umfangreiche Entscheidungsbefugnisse und tragen auch eine finanzielle Verantwortung. Die Idee ist, dass alle im IPA-Team auch finanziell an den Gewinnen und Verlusten aus den getroffenen Entscheidungen beteiligt werden. Ganz wichtig ist auch, dass diese Teams den Auftraggeber überstimmen können. Klingt komplizierter als es ist: Damit haben die Auftragnehmer technisch und finanziell die Verantwortung für die Planung und die Bauausführung.

Ganz unabhängig davon, ob der Landschaftsbau ins IPA-Team kommt und dort Gewinne und Verluste trägt, oder klassisch nur Nachunternehmer ist, wird in diesem Modell die Verantwortung für die Planung dem Bauausführenden abverlangt. Damit unterliegt auch die technische Planung dem Wettbewerb. Ich glaube, da kommen spannende Zeiten auf das Submissionsgeschäft zu. Wer die planenden Ingenieure hat, hat in diesem Geschäftsfeld dann den Vorteil.

Ihr Martin Thieme-Hack

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Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
Autor

Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences

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