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In der Vergangenheit musste sich der für nachbarrechtliche Ansprüche zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nicht allzu häufig mit den Problemen des Laub- und Nadelfalls von Bäumen des Nachbargrundstücks beschäftigen. Zumeist reichten die Streitwerte nicht, die erforderlich sind, um den Bundesgerichtshof (BGH) mit der Sache zu befassen.Bei dem jetzt entschiedenen Fall (BGH-Urteil vom 27.10.17, Az. V ZR 8/17) musste sich der BGH allerdings mit der Thematik beschäftigen, weil das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in seinem...