Leitfaden soll Bürokratiekosten kleiner Unternehmen senken

Kleine und mittlere Unternehmen
Konkrete Vorgaben zur Bestimmung und Vermeidung von Bürokratiekosten enthält ein Leitfaden für den Entwurf von Bundesgesetzen. Foto: Martin Moritz/pixelio.de

Die Bundesregierung ist dem Bürokratieabbau wieder einen Schritt näher gekommen. Ein seit Januar gültiger "Leitfaden zur Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen in der Gesetzesfolgenabschätzung" (kurz: KMU-Test-Leitfaden) verpflichtet alle Bundesministerien, bei neuen Gesetzen und Verordnungen unnötige Kosten für kleine und mittlere Unternehmen zu vermeiden. Beschlossen wurde das Papier vom Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau, der dem Bundeskanzleramt unterstellt ist.

Der Leitfaden enthält konkrete Vorgaben zur Bestimmung und Vermeidung von Bürokratiekosten. So gilt es als besondere Belastung für kleine und mittlere Unternehmen, wenn Regelungsvorhaben beispielsweise nur von Hand und nicht elektronisch durchgeführt werden können, wenn dafür eine spezielle Software erworben oder gar Spezialisten eingestellt werden müssen. Eine besondere Belastung durch Gesetze und Verordnungen ist auch dann gegeben, wenn sie voraussichtlich negative Auswirkungen auf Marktanteile oder Umsätze haben, hohe Markteintrittsbarrieren generieren oder höhere Kosten für die Beschaffung von Material bescheren.

Für nicht akzeptabel hält der Leitfaden auch die Beschränkung von Ausbildung, Zulassung oder Einwanderung von Fachkräften sowie Gebühren/Auslagen, Beiträge oder Umlagen, die nicht von unternehmensspezifischen Messgrößen abhängen. Als Maßnahmen zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen bieten sich laut KMU-Test-Leitfaden komplette oder partielle Ausnahmen bestimmter Gruppen aus Regelungsvorhaben oder die Prüfung einer möglichen Inanspruchnahme bestehender Förderangebote sowie die Gewährung direkter finanzieller Unterstützungen im Rahmen verfügbarer öffentlicher Mittel infrage.

Der Leitfaden wurde auf der Basis einer wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums und anhand von Daten entwickelt, die das Statistische Bundesamt analysiert hatte. Sensibilisieren soll er vor allem mit dem Rechtsetzungsentwurf betraute Referenten. Ihnen wird empfohlen, sich die Wirkungen ihrer Arbeit auf ein Unternehmen mit vier Beschäftigten, inklusive des Inhabers, und 600.000 Euro Jahresumsatz vorzustellen. cm

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