Leserbrief
Prof. Thieme-Hack spricht hier ein von den GaLaBau-Fachbetrieben leider vernachlässigtes Thema an. Für den Werkvertrag "Bau und Umbau landschaftsgärtnerischer Anlagen" ist § 631 BGB maßgeblich für die Beratungspflichten des fachkundigen Auftragnehmers. Im Gegensatz zu Bauvorhaben der öffentlichen Hand, die in der Regel einen Landschaftsarchitekten als Fachkundigen einschaltet haben, kann man beim Hausgartenauftragnehmer diese Fachkunde nicht unbedingt voraussetzen.
Ebenso wenig allerdings auch bei Generalunternehmern die nicht unbedingt als "fachkundig" für landschaftsgärtnerische Bauvorhaben einzuschätzen sind. Diese gesetzliche Beratungspflicht kann in den Fachunternehmen erhebliche zeitintensive Kapazitäten binden. Wir hatten im VGL Bayern dieses Dilemma gesehen und deshalb seit ca. 2005 sogenannte K-Blätter (Kundeninformationsblätter) entwickelt.
Die Themen sind breitgefächert und behandeln jeweils abgegrenzte Bereiche, wie z.B. Fertigstellungspflege für Stauden und Gehölze, Pflegeanleitungen für Fertigsrasen, Pflege von Holzelementen, Pflege und Wartung extensiver Dachbegrünungen, usw. Die K-Blätter werden den Mitgliedsbetrieben kostenlos zur Information ihrer Auftraggeber und Kunden zur Verfügung gestellt. Zurzeit werden die K-Blätter überarbeitet.
NL-Stellenmarkt












