Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

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Knapp anderthalb Jahre nachdem Bundesumweltministerin Barbara Hendricks das Weißbuch "Stadtgrün" präsentiert hat, legte ihre Nachfolgerin Svenja Schulze den "Masterplan Stadtnatur" vor. Er soll das Weißbuch Realität werden lassen. Schulze war nicht nur schnell, sondern auch mutig. Sie hat sich nicht auf Arten-, Biotopvielfalt und Klimaschutz beschränkt, sondern sich auch Handlungsfelder wie Stadtentwicklung, Gesundheit, Bildung und Soziales vorgenommen, die eigentlich bei anderen Kabinettskollegen ressortieren. Bei der Umsetzung will sie auch die Berufsverbände einbinden. (Seiten 5 und 6)

Die vom GaLaBau initiierte Kampagne gegen Schottergärten findet immer mehr Unterstützer. Nach Xanten wollen auch Steinhagen und Halle in Westfalen die Versiegelung der Vorgärten stoppen. In Heilbronn, wo mit einem Verbot loser Steinschüttungen in Gärten bereits gute Erfahrungen gesammelt wurden, sollen weitere Bebauungspläne entsprechende Regeln festlegen. In Gütersloh und Waiblingen beginnt die Diskussion nun auch. (Seite 11) Wir werden uns weiter um das Thema kümmern.

Die Wiederherstellung naturnaher Lebensräume ist ein wichtiges Geschäftsfeld des Garten- und Landschaftsbaus. Viele denken dabei zunächst an die Renaturierung begradigter Flussläufe. In einem umfangreichen Beitrag widmet sich Stephan Bloemer von der Bender GmbH & Co. KG in Düsseldorf jedoch einer anderen Aufgabe: Er beschreibt der Etablierung und Regeneration von Calluna-Heide im Hochsauerland und am Frankfurter Flughafen mit einem von seiner Firma entwickelten Begrünungsverfahren. Dabei wurde naturraumtreues Calluna-Saatgut verwendet, das im Anspritzverfahren ausgebracht wurde. (Seiten 23 bis 30)

Geht es um die Bezahlung, kommt es schon einmal zu Auseinandersetzungen mit dem Auftraggeber. Fachanwalt Rainer Schilling hat deshalb alle Zahlungspflichten aufgelistet, die ein Bauherr nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und VOB hat, wenn er den Vertrag unvorhergesehen kündigt oder Nachtragsleistungen wünscht. Berücksichtigt werden auch die neue Regelung im BGB. Alle Details stehen auf den Seiten 54 bis 56.

Ich wünsche Ihnen eine möglichst lange frostfreie Zeit. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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