Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Editorial

Über den gesundheitlichen Nutzen von Grün gab es früher nur Mutmaßungen, inzwischen häufen sich die Belege. In Barcelona hat das Institut für Globale Gesundheit eine ganze Serie von Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse der vier interessantesten stellen wir vor: Es geht um Kinder, deren Gehirn sich gut entwickelt, wenn sie im Grünen wohnen, um Frauen, die deswegen ein geringeres Brustkrebs-Risiko haben und um Rentner, die körperlich und psychisch länger fit bleiben, wenn Parks und Gärten fußläufig sind. Barcelona will die Studien zur Weiterbildung von Beamten und Lokalregierungen nutzen (Seiten 5 und 6)

Die schlechte Nachricht: Der Fachkräftemangel wird noch mindestens 17 Jahre lang die deutsche Wirtschaft bestimmen. Dabei könnte es zu berufsspezifischen Fachkräfteengpässen kommen. Die gute Nachricht: Ohne die Zuwanderungsgewinne der letzten Jahre würde es noch viel schlechter aussehen. Sie federn das Ausscheiden der sogenannten Baby-Boomer-Generation aus dem Erwerbsleben ab. Zu diesem Ergebnis kommt eine Projektion dreier renommierter Wirtschaftsforschungs-Institute. (Seite 8)

Die Frage der Wasserqualität in Schwimmteichen und Naturpools beschäftigt immer wieder die Gerichte. Beklagt wird in der Regel ein übermäßiges Vorkommen an fädigen oder schwimmenden Algen und den Aufwuchs eines Biofilms. Geisenheimer Forscher haben nun eine Methode zur Aufnahme des Algen und Biofilmaufwuchses entwickelt. Dazu montierten sie ein Kamerasystem in ein Metallgestell. Es wird zur präzisen Dokumentation in unterschiedliche Teichabschnitte abgesenkt. So kommt ausreichend Datenmaterial für eine repräsentative Aussage zum Gesamtzustand des Gewässers zusammen. (Seiten 23 bis 28)

Der Europäische Gerichtshof hat eine grundlegende Entscheidung zur Verkürzung von Gewährleistungsfristen in Kaufverträgen getroffen. Fachanwalt Rainer Schilling erläutert die Folgen, etwa für den Verkauf von Gebrauchtmaschinen durch GaLaBau-Unternehmen. Auch wenn der Vertrag in Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine verkürzte Frist von einem Jahr vorsieht, gilt die Gewährleistung trotzdem für zwei Jahre. (Seiten 55 und 56)

Ich wünsche Ihnen einen unbeschwerten Start in den Vorfrühling. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

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