Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Baustaatssekretärin Anne Katrin Bohle hat Wort gehalten. Das Stadtgrün wird in der von ihr verantworteten neuen Programmstruktur der Städtebauförderung an mehreren prominenten Stellen verankert sein. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für 2020 macht lebendiges Grün zur Voraussetzung für die Gewährung von Städtebaufördermitteln. Juristen nennen das eine Conditio sine qua non, eine notwendige Bedingung. Vielleicht gelingt es ja, auch ohne das abgeschaffte Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün" künftig mehr Mittel in Bäume, Sträucher, Rasen und Stauden zu investieren. https://neuelandschaft.de/artikel/die-neue-staedtebaufoerderung-nimmt-gestalt-an-12565.html

Wie wichtig Städter das öffentliche Grün nehmen, belegt eine Umfrage aus Großbritannien. Immobilienkäufer sind danach bereit, allein für den Grünblick ihres Eigenheims bis zu 5300 Euro zu bezahlen. Wer von seinem Fenster oder der Loggia aus auf einen Park, einen Fluss oder gar das Meer sehen kann, ist bereit, einen Aufschlag von 1,8 Prozent zu bezahlen. Ansonsten gilt laut britischem Office for National Statistics (ONS) die Faustregel: "Je näher eine Grünfläche an der Immobilie liegt und je größer ihre Fläche ist, desto höher ist der Preisaufschlag." https://neuelandschaft.de/artikel/britische-immobilienkaeufer-zahlen-bis-zu-5300-euro-fuer-den-gruenblick-12558.html

Obwohl bis zu zwei Drittel der sportlichen Aktivitäten heute im öffentlichen Raum - und nicht in Sportanlagen - stattfinden, ist eine konsequente Integration des Sportgedankens im Stadtraum noch die Ausnahme. Landschaftsarchitekt Steffan Robel plädiert für eine Verschmelzung von Sport und Freizeit, drinnen und draußen sowie Spiel und Stadt. Am Beispiel der Spiel- und Sportlandschaft im Seepark Eutin und der Freizeitanlage Kohlelager in Landau beschreibt er, wie es auch anders geht. https://neuelandschaft.de/artikel/die-stadt-als-stadion-12624.html

Wenn sich aus vertraglichen Unterlagen oder anderen Umständen nichts anderes ergibt, ist der Architekt meist zu weniger berechtigt, als der Auftragnehmer meint. Eigentlich ist der Architekt nur ein technische Vertreter des Auftraggebers. In rechtsgeschäftlicher Hinsicht - vor allem wenn es um Geld geht - hat der Architekt nur eine sehr begrenzte Vertretungsmacht für den Auftraggeber. https://neuelandschaft.de/artikel/vorsicht-der-architekt-hat-oft-weniger-vollmacht-als-gedacht-12619.html

Ich wünsche Ihnen eine möglichst lange Zeit mit Plusgraden. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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