Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Für die meisten Garten- und Landschaftsbau-Betriebe wird es noch dauern, bis sie aktiv an BIM-Prozessen teilnehmen müssen. Zuerst werden Großprojekte im Bereich der Infrastruktur betroffen sein, bei Privatgärten wird Building Information Modeling nur selten zur Pflicht werden. Dennoch lohnt es sich, die Entwicklung im Auge zu behalten. Und da scheint es gegenwärtig zu klemmen. Ursache ist die fehlende Digitalisierung in der Verwaltung. "Stempel, Unterschrift und Papier sind der Standard in deutschen Bauverwaltungen", sagte der Prokurist eines Tiefbauunternehmens auf einem Fachkongress in Berlin. (Seiten 5 und 6)

Das Coronavirus droht, nicht nur Menschen, sondern auch der Wirtschaft zu schaden. Die aktuellen Entwicklungen lassen sich am besten in der Tagespresse verfolgen. Doch was wir als Monatszeitschrift mitnehmen können, ist die Hoffnung, dass sich das Virus langsam genug verbreitet, damit wir es bis zum Sommer schaffen. Dann haben Viren es schwerer, sich zu verbreiten. Auch wichtig: Unternehmen dürfen Kurzarbeit anordnen, sobald staatliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss. (Seite 9)

Als vor vier Jahren die ersten vollelektrisch angetriebenen Radlader, Kompaktbagger und Multifunktionslader präsentiert wurden, galten sie als Exoten. Inzwischen ist die Anzahl emissionsfreier E-Maschinen kaum zu überschauen. Andrea Brill hat die Angebote im Kompaktbereich unter die Lupe genommen (Seiten 23 bis 27). Lydia Giehl von der LWG Veitshöchheim wertete zwei Umfragen zu handgeführten Akkugeräten im GaLaBau und in Kommunen aus. Die Urteile der Praktiker stehen auf den Seiten 28 bis 32.

Um die Folgen eines Irrtums im Geschäftsleben hat sich Fachanwalt Rainer Schilling schon oft kümmern müssen. Er weiß, dass für Juristen nicht alle Fehleinschätzungen gleich sind. Das Entscheidende: Die Rechtsfolgen sind verschieden. Sie reichen von 10.000 Euro Verlust bis zu einem drohenden Minus von 24 Prozent der Auftragssumme. In allen diesen Fällen sollte die Argumentation vor Gericht genau überlegt sein. (Seiten 50 bis 53)

Ich wünsche Ihnen einen beherzten Start in den Frühling. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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