Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Seit acht Wochen behauptet sich der Garten- und Landschaftsbau in einer Wirtschaft, die gerade in eine massive Rezession rutscht. Erst im kommenden Jahr, wenn die Welt das Coronavirus in den Griff bekommt, rechnen Experten wieder mit Wachstum. Wir versuchen zu erklären, warum es für den GaLaBau zurzeit mehr als genug Arbeit gibt, wo die Stolpersteine liegen und was im zweiten Halbjahr auf die Branche zukommen kann. Es geht um Auftragsüberhang und neue Aufträge, neue Fachkräfte und die Sorge um öffentliche Auftraggeber. Lesen Sie auf den Seiten 5 und 6, was die grüne Branche jetzt diskutiert.

Pünktlich zur Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen in Deutschland hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften einen "Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2" für Baustellen und Büros festgelegt. Es benennt technische, organisatorische sowie personenbezogene Schutzmaßnahmen für die Betriebe, damit die Infektionskurven flach bleiben. Viele der geforderten Regeln werden im GaLaBau längst angewandt. Und doch ist der neue Standard eine Pflichtlektüre für Führungskräfte. Auf den Seiten 8 und 9 finden Sie eine Kurzfassung.

Mit der Veröffentlichung des VOB-Gesamtbandes 2019 ist auch die überarbeitete ATV DIN 18318 eingeführt worden. Sie steht dort auf den Seiten 364 bis 371. Die alte Fassung hatte sich stark am Straßenbau orientiert und erfüllte nicht die Mindeststandards einer Vertragsnorm. Die Überarbeitung berücksichtigt nun auch die Belange des GaLaBaus und formuliert neue praxis- und normgerechte Regelungen. Prof. Martin Thieme-Hack und Dipl.-Ing. Heinz Schomakers stellen die ATV auf den Seiten 23 bis 29 vor.

Während ein Auftraggeber einen bestehenden Vertrag jederzeit kündigen kann, darf ein Auftragnehmer das nicht. Eine auftragnehmerseitige Kündigung setzt stets ein Fehlverhalten des Auftraggebers voraus. Dazu zählen die Obliegenheitsverletzung, der Annahmeverzug und der Zahlungsverzug des Auftraggebers. Wichtig: Die VOB/B verlangt vor der Kündigung eine angemessene Fristsetzung zur Vertragserfüllung. (Seiten 48 und 49)

Ich wünsche Ihnen weiterhin eine umsatzstarke Saison. Bleiben Sie gesund. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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