Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Auf die öffentlichen Auftraggeber entfielen im letzten Jahr 17,18 Prozent des GaLaBau-Umsatzes. Doch wegen Corona droht den Kommunen die Luft auszugehen. Ihre Einnahmen werden dieses Jahr um 15,6 Milliarden Euro sinken. Darüber wie schwer die Krise Städte und Gemeinden trifft, gibt eine Blitzbefragung des Deutschen Instituts für Urbanistik bei den Kämmereien der Kommunen Auskunft. Im Ergebnis geht jede dritte Kommune von sinkenden Investitionsausgaben im laufenden Jahr sowie für die Folgejahre aus. Eine Pflichtlektüre für alle, die mit öffentlichen Auftraggebern arbeiten. (Seiten 5 und 6)

So ist es nur folgerichtig, dass die grüne Branche ein wirksames Förderprogramm für kommunales Grün fordert. Die Kommunen benötigten jetzt ausreichend Mittel und Planungssicherheit für eine langfristig gesicherte Grünpflege, heißt es in einem Appell an Bund und Länder. Wie so oft, ist die Privatwirtschaft dem Staat eine Nasenlänge voraus: Amazon will über fünf Jahre in Deutschland 3,75 Millionen Euro in die urbane grüne Infrastruktur investieren. Das erste Projekt startet in diesem Sommer im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. (Seite 6)

Der Schwerpunkt dieser Ausgabe liegt beim Spiel- und Sportplatzbau. Gerade im Lockdown wurde deutlich, wie wichtig gestaltete Freiräume für Kinder sind. Es geht um Wasserelemente, inklusive Spielplätze, die Zukunft der Kunststoffrasenbeläge und multifunktionale Stadtteilparks. Besonders ans Herz legen möchten wir Ihnen aber eine umfangreiche Zusammenstellung von Gehölzen und Stauden, die mit Trockenheit und Hitze gut zurechtkommen. Autor ist Andreas Adelsberger von der LWG Veitshöchheim. Für die künftigen Hitzesommer ist seine grundlegende Arbeit Gold wert. (Seiten 23 bis 53)

Ein Bauprozess kann leicht ein teurer Unglücksfall werden. Zieht sich ein Prozess über Jahre hin, können die Zinsen höher werden als die Hauptforderung. Geht es um hohe Summen, flüchten sich Gegner in die Insolvenz. Fachanwalt Rainer Schilling gibt deshalb zu überlegen, ob manchmal nicht von vornherein eine außergerichtliche Streitbeilegung besser wäre. Besonders nützlich ist die Anrufung der vorgesetzten Stelle nach VOB/B. (Seiten 54 bis 56)

Ich wünsche Ihnen einen beherzten Start in den Sommer. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

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