Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Folgt man den politischen Kommentatoren, so ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer zu schwach, um "mit Wumms aus der Krise" zu kommen. Bei unseren Recherchen sind wir aber darauf gestoßen, dass die Umsatzsteuersenkung im Garten- und Landschaftsbau viele Aufträge ausgelöst hat. Michael Daldrup, Aufsichtsratsvorsitzender der Gärtner von Eden, spricht von einem "warmen Rückenwind, der psychologisch wichtiger ist als der neue Steuersatz". Und der Rückenwind rechnet sich: Gartenbesitzer investieren sechsstellige Summen, manchmal sogar mehr als eine Viertelmillion Euro.

So wie es im GaLaBau jetzt läuft, ist es wohl unvermeidlich, dass der Fachkräftemangel bald wieder ein großes Thema ist. Die Forscher der KfW Bankengruppe appellieren an die Politik, jetzt gegenzusteuern. Andernfalls drohe ein schwaches Produktivitätswachstum mit zunehmenden Lücken im Güter- und Dienstleistungsangebot und immer weniger Erwerbstätigen, die immer mehr Rentner zu versorgen haben. Gebraucht würden mehr Investitionen, mehr Innovationen und Digitalisierung sowie eine bessere Qualifizierung. Auch eine qualifizierte Zuwanderung werde immer bedeutender.

Im Park der Gärten in Bad Zwischenahn ist ein Mustergarten entstanden, der ganz auf gebrauchte Materialien setzt. Gebaut hat ihn die junge Landschaftsgärtnerin Nina Hogeback. Alte Grab-, Quell- und Beton-Pflastersteine, ja sogar Viehroste kamen zum Einsatz, bei den Pflanzen mischen sich bereits vorhandene und neu erworbene. Zum Schluss wird klar: "Recycling-Bau" kommt nicht von der Stange. Nicht nur in naturnahen Anlagen finden solche Gestaltungselemente einen Platz. Auch in formal-architektonischen Gartengestaltungen können Recycling-Elemente eingesetzt werden.

Die Neuregelung der Bauhandwerkersicherung von 2018 bringt dem GaLaBau große Nachteile. Darauf weist Fachanwalt Rainer Schilling hin. In einer Vielzahl von Fällen, bei denen früher der Werkunternehmer von seinem Auftraggeber eine Sicherheit nach § 648a BGB a. F. verlangen konnte, kann er das jetzt, nach der Neufassung in § 650f BGB, nicht mehr. Den GaLaBau-Unternehmern wird damit ein bewährtes Druckmittel genommen, ohne vom Gesetzgeber ein neues Äquivalent erhalten zu haben.

Ich wünsche Ihnen auch bei Hitze kühle Entscheidungen.

Es grüßt Sie herzlichst,
Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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