Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Der Markt für Garten und Landschaftsbau hat ein attraktives Wachstum bis 2019 gezeigt, die weitere Wachstumsaussichten sind ebenfalls positiv." So beginnt eine Konzeptvorstellung der Beteiligungsgesellschaft Auctus Capital Partners vom Mai dieses Jahres. Das Private-Equity-Unternehmen begründet damit sein Ziel, mit einer mittelständisch geprägten Firmengruppe im deutschen GaLaBau einzusteigen. Auch idverde, europäischer Marktführer für Landschaftsgestaltung und -pflege, will sich mit Niederlassungen bundesweit etablieren. Das wird die grüne Branche in Bewegung bringen. Lesen Sie mehr auf den Seiten 5 und 6 sowie im Kommentar auf Seite 11.

Die grüne Branche hat schon viele Krisen überstanden. Im September feiern die Späth'schen Baumschulen in Berlin ihre Gründung im Jahr 1720. Trotz Pandemien, Wirtschaftskrisen, unzähligen Kriegen und persönlichen Rückschlägen gibt es sie noch heute. Wer das Gemälde des Gründers mit dem preußischen Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. betrachtet, kann erahnen, wie sehr Gärtner auch immer Advokaten des Grüns sein müssen, um der Politik auf die Sprünge zu helfen. (Seite 16)

Ab Ende des Jahres soll die Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) für Projekte des Infrastrukturbaus verpflichtend werden. Auch die Landschafts- und Umweltplanung ist davon betroffen. Matthias Remy und Dr. Ilona Brückner von der Hochschule Osnabrück präsentieren das BIM-Fachmodell "Landschaft_Freianlage" und die Teilmodelle "Umweltbelange währen der gesamten Bauphase" (UwbB) sowie "Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen" (AuG). Auch die passende Software wird vorgestellt, um die Fachmodelle in einem Koordinationsmodell zusammenzuführen. (Seiten 23 bis 27)

Mit Schlussrechnungen beschäftigt sich Fachanwalt Rainer Schilling in dieser Ausgabe. Immer wieder kamen Fälle auf seinen Tisch, in denen Auftragnehmer die Rechnungsstellung lange verzögert hatten. Am ungünstigsten ist es, wenn der Auftraggeber dann auf Kosten des Auftragnehmers selbst eine Schlussrechnung aufstellt. Nach § 14 Abs. 4 VOB/B ist das jedoch möglich. Häufig entwickeln sich daraus Rechtsstreite. Dann muss der Auftragnehmer belegen, warum die in der Rechnung ermittelten Werte zu niedrig sind. (Seiten 52 bis 54)

Ich wünsche Ihnen einen trotz allem heiteren Hochsommer. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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