Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

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Für Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, haben die Städte und Gemeinden mit dem Kommunalen Solidarpakt 2020 erst einmal "Planungssicherheit". Das sagte er auf dem Deutschen Kämmerertag Anfang dieses Monats. Deutschlands oberster Steuerbeamter scheint nur übersehen zu haben, dass die Entlastung am 31. Dezember 2020 endet und damit auch die Planungssicherheit. Für den Garten- und Landschaftsbau ist das nicht lustig, denn 17,18 Prozent des GaLaBau-Umsatzes werden im öffentlichen Auftrag erbracht. Viele Fachbetriebe stellen sich die Frage: Was wird aus dem kommunalen Verteilungsspielraum in den kommenden Jahren? (Lesen Sie mehr auf den Seite 5 und 6)

Derweil hellt sich die Wirtschaftslage in Deutschland auf. Nur noch jeder fünfte Betrieb ist von Corona stark negativ betroffen. Die Anzahl der Kurzarbeiter sinkt weiter und die Bauindustrie erwartet eine Umsatzsteigerung von 3,5 Prozent. Über den Berg ist die Wirtschaft in der Coronakrise aber noch nicht. Die Weltleitmesse BAU in München wurde als klassische Präsenzmesse abgesagt. Normalität kann es erst mit einem funktionierenden Impfstoff gegen die Pandemie geben. Doch der lässt auf sich warten. (Seiten 8 bis 12)

Prof. Dr. Thomas Schröpfer ist assoziierter Dekan des Bereichs Architecture and Sustainable Design an der Singapore University of Technology and Design. Auf den Seiten 23 bis 31 gibt er einen Überblick das Forschungsprojekt "Dense+Green Cities", das sich mit Projekten von hoher baulicher Dichte befasst, die gemeinschaftlich genutzte Grünräume wie vertikale Parks und Dachgärten integrieren. Viele der Vorhaben stammen aus Singapur, denn der Stadtstaat ist zu einem Labor für dichten und grünen Städtebau geworden. Zwar können die Ergebnisse nicht eins zu eins übertragen werden, doch sie zeigen interessante Möglichkeiten auf.

Fachanwalt Rainer Schilling präsentiert fünf verschiedene Urteile deutscher Gerichte, die Geschäftsführer im Garten- und Landschaftsbau unbedingt kennen sollten. Im ersten Fall geht es um die Abrechnung von Nachtragsangeboten, im zweiten um falsch kalkulierte Kosten, im dritten um Baulärm, im vierten um die Abnahme von Bauleistungen und im fünften um den Preis eines verzögerten Zuschlags einer öffentlichen Ausschreibung. Sie alle haben Besonderheiten, die der Auftragnehmer nicht sofort erkennt. (Seiten 47 bis 50)

Ich wünsche Ihnen eine spannende Herbstsaison. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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 Christian Münter
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