Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Die Stimmung in der Wirtschaft ist trüber geworden. Mit dem Anstieg der Corona-Infektionen sank bereits im Oktober der ifo-Geschäftsklimaindex. Mit dem Beginn des zweiten Lockdowns in Deutschland werden die Aussichten nun noch trüber. Wir haben uns deshalb umgehört, wie die Lage des Garten- und Landschaftsbaus im vierten Quartal ist. Und sie ist erfreulich gut. Manche GaLaBau-Unternehmer erwarten eines ihrer besten Geschäftsjahre. Die Herbst-Konjunkturumfrage des BGL unterfüttert das Ergebnis: 96 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen erwarten, dass 2020 positiv für sie ausfallen wird. Der Tiefbau ist schon auf die Idee gekommen, dem GaLaBau Aufträge abjagen zu wollen.
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Gutes zu melden gibt es auch zur Besteuerung von Doppelkabinern. Die leichten Nutzfahrzeuge mit Doppelkabine und Pritsche sind seit gut 60 Jahren aus dem GaLaBau nicht mehr wegzudenken. Doch seit etwa zehn Jahren quälten die Steuerbehörden die Branche mit einer satten Verdoppelung der KfZ-Steuer für diese Fahrzeuge. Wir hatten darüber im April 2019 berichtet. Nun ist die gesetzliche Grundlage dafür entfallen. Bundestag und Bundesrat kippten im Oktober die Regelung.

Um einen lange vernachlässigten Nachweis, der jetzt an Bedeutung gewinnt, geht es im Artikel von Prof. Axel Klapka von der Fachhochschule Erfurt. Es ist der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100, der von den Behörden wegen zunehmender Starkregen-Ereignisse immer öfter gefordert wird. Landschaftsarchitekten sind zu einer entsprechenden Beratung ihrer Auftraggeber verpflichtet. Klapka empfiehlt als planerische Mindestmaßnahme den Bau eines Überflutungsraums mit einer Einstauhöhe von 15 cm, um Havariefälle künftig zu vermeiden.

Mit einer Legende räumt Bau-Fachanwalt Rainer Schilling auf: Dass Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Sicherheit stellen müssen, ist ein Irrtum. Richtig ist aber, dass eine solche Regelung nach BGB oder VOB/B vereinbart werden kann. Und dann wird es kompliziert. Nicht nur, dass zwischen einer Sicherheit für die Vertragserfüllung und einer Sicherheit für Mängelansprüche unterschieden wird. Die beiden Sicherheiten haben auch unterschiedlich lange Rückgabeverpflichtungen.

Ich wünsche Ihnen einen möglichst späten Frosteinbruch. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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