Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Ende November platzte im Deutschen Bundestag eine politische Bombe: Der Haushaltsausschuss hatte binnen fünf Monaten 107 zu fördernde Grünprojekte aus allen Teilen des Landes zusammengetragen und dafür kurzerhand 300 Millionen Euro Fördermittel aus einem Sonderprogramm zur Verfügung gestellt. Für die grüne Branche kommt der Geldsegen zum richtigen Zeitpunkt - denn niemand weiß, wie weit die öffentlichen Aufträge 2021 tragen werden. Die beste Nachricht: Es können noch Projekte beim Bundesinnen- und Bauministerium nachgemeldet werden, denn das Sonderprogramm hat noch einen finanziellen Puffer von rund 100 Millionen Euro.

Die Gebäudebegrünung ist inzwischen kein Nischenprodukt mehr. Der Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) hat jetzt entsprechende Zahlen vorgelegt: Allein 2019 wurden 7 217 720 m² Dach- und 90.000 m² Fassadenfläche neu begrünt. Die Summe der bisher begrünten Dachflächen liegt damit bundesweit bei rund 120.000.000 m². Nach Angaben von BuGG-Präsident Dr. Gunter Mann spielen Klimaanpassungsmaßnahmen bei der Auftragsvergabe eine immer größere Rolle.

Im Januar ist es zwei Jahre her, dass in Bayern ein Volksbegehren zur Artenvielfalt 1,75 Millionen Unterschriften zusammenbrachte und bald danach ein neues Artenschutzgesetz entstand. Martin Degenbeck und Theresa Edelmann von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau geben einen Überblick, was seither für den gesetzlichen Auftrag zu mehr Biodiversität im öffentlichen Grün getan wurde. Ihr Fazit: Mit vielen einzelnen Aktionsprogrammen wurde in der Summe viel bewegt, dennoch erweist sich das Thema Artenvielfalt als herausfordernd für die Verwaltung.

Zum Jahresende verfallen wieder viele fällige Rechnungen. Manche Auftragnehmer glauben, dass es reicht, den Auftraggeber regelmäßig zu mahnen, um Ansprüche aufrecht zu erhalten. Doch das ist leider falsch. Damit zum 1. Januar nicht die dreijährige Verjährungsfrist eintritt, ist in bestimmten Fällen jetzt Eile geboten. Am wirkungsvollsten ist es, rechtzeitig vor dem Jahreswechsel einen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht einzureichen. Dann gibt es am Neujahrstag keinen Katzenjammer.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
eine*n Landschaftsarchitekt*in/-planer*in, Schwerte  ansehen
Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter für den..., bundesweit  ansehen
Leiter*in der Abteilung Planung und Neubau sowie..., Giessen  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen