Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau hat sich für 2021 wieder einiges vorgenommen. Eine der Fragen, bei denen der Verband vorankommen will, ist die Ausbildungsverordnung zum Gärtner/Gärtnerin. Seit ihrer letzten Novellierung 1996 hat sich viel verändert. Damals steckte die Digitalisierung noch in den Kinderschuhen, zum Klimaschutz begannen erste Forschungen und der demografische Wandel hieß fälschlich "Pillenknick". Inzwischen werden dazu Lösungen gesucht. Darüber und zu Fragen des Grüns in den Kommunen, zum Stellenwert des GaLaBaus nach Corona sowie zu nachhaltigen Baustellen haben wir mit BGL-Präsident Lutze von Wurmb gesprochen. (Seiten 5 und 6)

2020 war das zweitwärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1881. Bis auf den Mai fielen alle Monate zu warm aus. Zurzeit herrscht bis in eine Bodentiefe von 1,8m flächendeckende Dürre. Statistisch tritt diese Lage nur alle 50 Jahre auf. Die Verschärfung des Klimawandels führt zu Veränderungen bei Pflanzung und Pflege von lebendigem Grün. Bei zu starker Trockenheit kommen auch Haftungsfragen ins Spiel. Auf Seite 7 finden Sie eine Übersichtskarte, die Deutschlands zurzeit trockenste Regionen zeigt.

Prof. Dr. Wolfgang Borchardt beschäftigt sich in dieser Ausgabe mit Schnitthecken. Seit Jahrhunderten sind sie Teil der professionellen Gartenkultur. Wer mehr Gehölze verwenden will als Thuja und Liguster, muss jedoch funktionierende Alternativen kennen. Borchardt nennt Auswahlkriterien, erläutert den Unterschied von Bau- und Strauchhecken, warnt vor geradezu durchsichtigen Hecken und empfiehlt Pflanzen, die Blickdichte gewährleisten. In einer umfangreichen Tabelle stellt er die Vorteile von 22 verschiedenen Gehölzen dar. (Seiten 23 bis 33)

Zum Jahresbeginn präsentiert Fachanwalt Rainer Schilling vier wichtige Urteile zu Angebotspreisen, Fristen, zur Schuttbeseitigung und zur Bauhandwerkersicherung. Das Oberlandesgericht Dresden entschied zugunsten des Auftragnehmers, dass grobe Kalkulationsfehler in Angeboten nachgebessert werden dürfen und das Brandenburger Oberlandesgericht entlastete den Auftragnehmer vom Ersatz der Kosten für die Abfuhr von Bauschutt durch den Auftraggeber. Mehr lesen Sie auf den Seiten 48 und 49.

Ich wünsche Ihnen einen beherzten Start ins neue Jahr. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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