Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Der Garten- und Landschaftsbau gehört zur exklusiven Gruppe der deutschen Betriebe, die einen positiven Einfluss der Coronakrise auf ihre Unternehmen verbuchen kann. Laut Unternehmensberatung PwC gehören dieser Fraktion gerade einmal 15 Prozent der Unternehmen in diesem Lande an. Und der Bezug von Corona auf den Geschäftserfolg der grünen Branche ist eindeutig: Das ursprünglich für Reisen zur Seite gelegte Geld wird in diesem Frühjahr unmittelbar in den Garten investiert. Der Vorlauf im so wichtigen Privatgarten-Segment reicht teilweise bis zum Ende des Jahres. Fest steht damit: Auch 2021 kommt der GaLaBau gut durch die Pandemie. (Seiten 5 und 6)

In Erfurt ist die Bundesgartenschau 2021 eröffnet worden. Pandemiebedingt geschah das ohne große Zeremonie und präsidialen Schirmherren. Die Gartenliebhaber kamen dennoch scharenweise. Am ersten Wochenende nutzten sie die erlaubten Besuchsmöglichkeiten bis zum Anschlag, bis zur Anzahl von 15.000 Menschen auf dem Veranstaltungsgelände. Die Menschen sind hungrig nach Grün und Natur. Vielleicht wird diese BUGA eine der erfolgreichsten, trotz Corona und Lockdown. (Seiten 6 bis 8)

Die Versorgung des Stadtgrüns mit Wasser wird uns in Zukunft noch viel beschäftigen. Um die Ressource konkurrieren unterschiedliche Nutzer. Oberste Priorität hat die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Alles Weitere soll ein Konzept zur Wasserbewirtschaftung regeln, das Bundesumweltministerin Svenja Schulz für dieses Jahr angekündigt hat. In Bayern ist bereits ein "Bewässerungsforum" eingesetzt worden. Es soll Fachleute aus Wasserwirtschaft, Forschung, Verwaltung, Bildung, Landwirtschaft und Gewerbe vernetzen und nach praktischen Lösungen suchen. (Seiten 23 bis 32)

Wer eine Entschädigung für die Nichtberücksichtigung bei einer Ausschreibung sucht, hat es schwer. Zu diesem Ergebnis kommt Fachanwalt Rainer Schilling. Er berichtet über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Dezember letzten Jahres, der es Auftragnehmern noch einmal schwerer gemacht hat, ihr Recht einzuklagen. Vor Gericht müssen künftig neben der Aktenlage auch die inneren Beweggründe des Auftraggebers belegen werden, ein nahezu unmögliches Unterfangen. (Seiten 50 bis 52)

Ich wünsche Ihnen einen umsatzstarken Mai. Es grüßt Sie herzlichst,

Ihr Christian Münter

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