Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Nun ist es amtlich. Die Aufträge für den Neubau reichen im Schnitt für Vollbeschäftigung während der nächsten 23 Wochen. Im Bereich Pflege sind die Betriebe durchschnittlich für die nächsten 18 Wochen ausgelastet. So steht es in der Frühjahrs-Konjunkturumfrage des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.

Auch eine gute Nachricht: 67,91 Prozent der befragten GaLaBau-Unternehmen konnten im Privatgartenbereich deutlich höhere Preise erzielen als im vergangenen Jahr. Nicht ganz so gut sieht es bei den Preisen im öffentlichen Bereich aus. Dort sind 50,71 Prozent der Betriebe froh, dass das Preisniveau stabil geblieben ist. (Seiten 5 und 6)

Auch in diesem Sommer ist das Wasser, zumindest in einigen Landesteilen, eine rare Ressource geworden. Bundesumweltministerin Swenja Schulze hat deshalb den Entwurf für eine bundesweite Wasserbewirtschaftung in Dürrezeiten vorgelegt. Im Einzelnen muss dieses Vorhaben nach der Bundestagswahl noch ausgearbeitet werden. Für den GaLaBau ist das von großer Wichtigkeit. Denn ob knappes Wasser in naher Zukunft dem Privatgarten oder dem Schwimmbad zugutekommt, trifft sein Geschäftsmodell ins Mark. (Seite 8 und 9)

Die Hochschule Geisenheim University (HGU) legt einen neuen Lehr- und Forschungsgarten an. Ein Team um Prof. Dr. Andreas Thon setzt dort elementare Baukonstruktionen und Forschungsaufgaben aus der Bautechnik in der Landschaftsarchitektur um. Im Mittelpunkt stehen die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, die sie vor sechs Jahren in der Agenda 2030 festgelegt hat. Für die Studierenden wird die Theorie in der Praxis besser begreifbar. Für die Forschung werden neue Ergebnisse erwartet. Zunächst soll es dabei um Holz- und Compositebaustoffe gehen. (Seiten 23 bis 29)

Schadenersatz ist nicht so leicht zu erlangen, wie man zunächst denken könnte. Baufachanwalt Rainer Schilling präsentiert zwei Fälle. In dem einen geht es um Rollrasen, der von einem anderen Unternehmen beschädigt wurde, im anderen um ein Flachdach, das trotz extra langer Gewährleistungsfrist vorzeitig nicht mehr dicht war. Im ersten Falle musste sich der Geschädigte die "Drittschadensliquidation" vom Auftraggeber abtreten lassen, im zweiten Falle musste er Geld dazuzahlen. (Seiten 49 bis 50)

Ich wünsche Ihnen einen kühlen Kopf, auch an heißen Tagen. Es grüßt Sie herzlichst,
Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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