Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Solch ein Hochwasser hat man in Deutschland seit Jahrhunderten nicht gesehen. Es kostete viele Menschen das Leben. Auch der GaLaBau wurde schwer geschädigt. Vier GaLaBau-Betriebe aus Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz haben fast alles verloren und müssen ihre Firmen neu aufbauen. Weitere Unternehmen beklagen substanzielle Schäden am Maschinen Geräten und Gebäuden. Die gute Nachricht: Die Hilfsbereitschaft der Kollegen ist bundesweit hoch. GaLaBauer kommen von weit her, um anzupacken, nehmen Schlamm und staubige Luft in Kauf. Die Solidarität gibt eine neue Hoffnung. (Seiten 5 und 6)

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat der „Beirat Innenstadt“ beim Bundesbau- und Innenministerium eine vom Stadtgrün geprägte Innenstadtstrategie vorgelegt. „Grün- und Freiflächen im direkten Wohnumfeld haben stark an Bedeutung gewonnen“, heißt es darin. Neue Grün- und Freiflächen sollen auf früheren
Gewerbeflächen, auf Dächern und an Fassaden entstehen. Außerdem gibt es in diesem Jahr 250 Millionen Euro zur Förderung lebenswerter Innenstädte. (Seite 7)

Auf Identitätssuche begeben sich Prof. Dr. Hendrik Laue von der Technischen Hochschule Westfalen-Lippe und Bernhard Dernbach vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Mülheim an der Ruhr. Sie wollen herausfinden, was es 2021 bedeutet, in der Landschaftsarchitektur und im Landschaftsbau zu arbeiten. Sie breiten die vielen Facetten des grünen Berufsstandes aus. Den Kern seiner Identität sehen sie im verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. So werden inzwischen alte gärtnerische Erkenntnisse zur Leistung von Pflanzen bei der Reinigung von Abwasser wieder modern. (Seiten 23 bis 31)

Mit dem im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Widerrufsrecht bei geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern beschäftigt sich Fachanwalt Rainer Schilling. Wer den Verbraucher nicht rechtzeitig darüber belehrt und statt dessen sofort ans Werk geht, kann nicht nur um den Auftrag, sondern auch um alle dafür investierte Arbeit gebracht werden. Schilling empfiehlt deshalb, sich vor Verträgen mit Privatkunden unbedingt mit dem Verbraucherrecht zu beschäftigen. (Seiten 46 und 47)

Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Hochsommer. Es grüßt Sie herzlichst.

Ihr Christian Münter

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