Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Wer mit wem die nächste Bundesregierung bilden wird, bleibt eine spannende Frage. Aber egal ob in Berlin eine Ampel- oder eine Jamaika-Koalition verhandelt wird: Die Wünsche nach einer Wiedereinführung der Vermögensteuer liegen auf dem Tisch. Grüne und SPD haben sie in ihrem Wahlprogramm. Für eine GaLaBau-GmbH mit einem Ertrag von 100.000 Euro vor Steuern würde das zu einer Mehrbelastung von rund 14 Prozent führen, hat Thomas Krämer, Politikreferent beim BGL, berechnet. Das kann die Substanz eines Betriebes angreifen. Auf alle Fälle wäre es investitionsfeindlich. (Seiten 5 und 6)

Die nötigen Klimaanpassungen in den Städten haben den Garten- und Landschaftsbau zu einer Schlüsselbranche werden lassen. Selbstbewusst forderte BGL-Präsident Lutze von Wurmb die Politik auf dem Verbandskongress der Landschaftsgärtner dazu auf, in der Stadtentwicklung nicht nur umzudenken, sondern vor allem schnell zu handeln: „Wir fordern mehr öffentliche, grüne Investitionen für das Überleben unserer Gesellschaft, für die Bewältigung der Klimafolgen.“ Dafür brauche es mehr Geld und weniger Bürokratie. (Seite 7)

Prof. Hartmut Balder ist so leicht von keiner Gartenschau zu beeindrucken. Aber von der jetzt in Erfurt zu Ende gegangenen ist er begeistert. Normalerweise werde eine BUGA innerhalb von zwei Jahren aus dem Boden gestampft, mit allen Problemen, die der Kürze der Zeit geschuldet sind. Die Erfurter BUGA aber habe auf alte Strukturen, die 60-jährige EGA, gebaut. Die Planer konnten auf gewachsene Bilder mit alten Bäumen zurückgreifen, sie durch Themengärten und Staudenrabatten ergänzen. Gärtnerische Kunst komme so am besten zur Geltung. (Seiten 47 bis 52)

Um aktuelle Urteile zu Vergabe- und Verbraucherthemen geht es bei Fachanwalt Rainer Schilling. Er präsentiert drei Fälle: Bayerns Oberstes Landesgericht entschied, dass nicht jeder Rechtsverstoß eines Bieters zum Ausschluss aus der Vergabe führen muss. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein wandte sich gegen eine fehlende finanzielle Sicherheitsleistung. Und der Bundessgerichtshof spricht einem Tischler Verbraucherrechte zu, wenn er Tischler-Geschäfte für sein Privatgrundstück tätigt. (Seiten 53 bis 55) Ich wünsche Ihnen eine erfreuliche Herbstsaison.

Es grüßt Sie herzlichst,
Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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