Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

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Ein-Euro-Jobs sind schon seit Jahren als ungeeignetes Mittel entlarvt, Langzeitarbeitslose in Lohn und Brot zu bringen. Die Effekte auf die Beschäftigungsaussichten seien "nicht sehr hoch", heißt es in einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) von 2010. Trotzdem hat Bundesministerin Andrea Nahles angekündigt, 100000 dieser Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schaffen zu wollen. Ein Albtraum für den GaLaBau, der Arbeitsplätze besetzen und nicht abgeben will.

Die Bundestagsabgeordnete und GaLaBau-Unternehmerin Sybille Benning erhebt dagegen ihre Stimme. Neben der Linderung des Fachkräftemangels in kleinen und mittleren Unternehmen geht es ihr um eine sinnvolle Integration der Flüchtlinge. Sie will die Zuzügler so schnell wie möglich über Praktika mit Betrieben zusammenzubringen, um sie schließlich zu qualifizieren. Nahles, die für ihr Vorhaben noch keinen Plan hat, wie aus einer Anfrage der Grünen hervorgeht, bekommt Ärger, wenn sie aus ihrer Fata Morgana Realität machen will. (Seiten 5 und 6)

Mit dem Frühjahr kommen die Landesgartenschauen. Die wohl schönsten Visitenkarten der grünen Branche ermuntern viele, sich auch um den heimischen Garten zu kümmern. Ab Seite 23 lesen Sie, welche Ideen die Planer für Bayreuth, Eutin und Öhringen entwickelt haben. Damit ihre Grünflächen auf Dauer erhalten bleiben, muss die Transformation von der Schau zum Bürgerpark von Anbeginn mitgedacht werden, sagt Sibylle Eßer. Die Leiterin. der Öffentlichkeitsarbeit bei der Bundesgartenschau-Gesellschaft präsentiert eine Broschüre, die die gärtnerische Pflege nach dem Ende der Großveranstaltungen in den Mittelpunkt stellt. (Seite 46 bis 49)

Wer nicht aufpasst, vergibt im Bauvertrag die Chance, Arbeitsbeginn und Fertigstellungsfrist festzulegen. Für den Betrieb bedeutet das meist Zeitnot und Verzug. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt eine sofortige Leistungserbringung und einen Abschluss nach angemessener Zeit. Die VOB/B bietet zwar beim Arbeitsbeginn mehr Spielraum, ist aber beim Verzug der Fertigstellung eher auftraggeberfreundlich. Bau-Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt, es bei der Vereinbarung zusätzlicher Vertragsfristen nicht zu übertreiben. (Seiten 50 bis 52).

Ich wünsche Ihnen ein unternehmungslustiges Frühjahr. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

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