Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

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Für alle, die einen Messebesuch nicht schafften, haben wir vier Studierende der Hochschule Osnabrück über die Veranstaltung geschickt. Sie haben die vielen Angebote unter die Lupe genommen und stellen ab Seite 6 die interessantesten Trends der GaLaBau 2016 vor. Da geht es um Baumaschinen mit Akkubetrieb, gebundene Pflasterbauweisen, Innovationen in der Gartenbeleuchtung und digital gesteuerte Spielplätze. Die interessantesten technischen Neuheiten wurden auch in diesem Jahr mit der GaLaBau-Innovationsmedaille ausgezeichnet. Zu den Innovationen zählen ein gasbetriebener Stampfer, der CO-Belastungen auf ein Minimum reduziert, ein Tiltrotator in schmaler Bauform, der auch bei engsten Platzverhältnissen größte Bewegungsfreiheit bietet und die erste spritz-fähige Stammschutzfarbe. Sie finden alle auf den Seiten 68 bis 71.

Drei neue sowie für die Garten- und Landschaftsbau folgenreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) hat Rechtsanwalt Rainer Schilling ausgesucht. In zwei der Fälle stehen Haftungsfragen im Mittelpunkt. Zum einen geht es um Prüfingenieure, zum anderen um Objektplaner. Nach Auffassung des BGH haftet in diesen Fällen das ausführende Unternehmen nicht so ohne weiteres. Der dritte Fall ist eine Warnung vor illiquiden Kunden. Wer mit ihnen Ratenzahlungen vereinbart, baut nicht selten auf Sand. (Seiten 54 bis 59)

Ich wünsche Ihnen eine unbeschwerte Herbstsaison. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

NL-Stellenmarkt

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