Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

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Während die deutsche Wirtschaft im dritten Quartal dieses Jahres an Tempo verloren hat, punktet der GaLaBau mit guten Nachrichten: Die aktuelle Konjunkturumfrage des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau belegt, dass 94,68 Prozent der landschaftsgärtnerischen Betriebe die Auftragslage im gleichen Zeitraum für besser oder gleichbleibend gegenüber dem Vorjahr halten. Und es wird noch besser: Der Bund will deutlich mehr Geld zur Begrünung von Städten und Kommunen ausgeben und hat dafür ein neues Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" aufgelegt. (Seiten 6 und 7)

Im August hatten wir über eine neue Studie des Potsdam-Instituts für Klimaforschung berichtet, die belegt, dass Schäden durch Hochwasser in Deutschland mit dem Klimawandel signifikant zunehmen werden. Dr. Elke Kruse von der HafenCity Universität Hamburg erläutert, wie sich Städte und Kommunen mit einer blau-grünen Strategie dagegen wappnen können. (Seiten 23 bis 31) Das Modell Kopenhagen bietet in ihren Augen fünf zentrale Aspekte, die es für uns besonders interessant machen. (Seiten 32 bis 35)

Rechtsanwalt Rainer Schilling widmet sich im letzten Beratungsartikel dieses Jahres dem Vertragsrecht und womit man bei Privatgartenbesitzern und vor allem Eheleuten zu rechnen hat. Das ist nicht immer einfach: Schilling berichtet von mündlichen Verträgen, von Eheleuten, die sich am Ende nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlten, vom Widerrufsrecht bei Absprachen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden und welche Regeln bei BGB-Gesellschaften gelten. Die Pflichtlektüre steht auf den Seiten 47 und 48.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

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