Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Editorial

Ob das Weißbuch "Grün in der Stadt" noch in dieser Legislaturperiode von der Bundesregierung beschlossen wird, ist offen. Fest steht bislang nur, dass das Buch Anfang Mai vom Bundesumwelt- und Bauministerium öffentlich vorgestellt wird. BGL-Präsident August Forster will die verbleibende Zeit nutzen, um Nachbesserungen vorzunehmen. Dreh- und Angelpunkt ist für ihn die Entwicklung und Instandhaltung des städtischen und kommunalen Grüns "als öffentliche Pflichtaufgabe" festzulegen. Nur dann wird es künftig auch ausreichend Geld dafür geben. (Seiten 5 und 6)

Schlechte Nachrichten kommen vom Zweckverband der Bundesgartenschau Havelregion 2015. Rechnungsprüfer um Claus-Dieter Hartmann, dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Brandenburg an der Havel, monieren die große Diskrepanz zwischen den offiziell verkündeten Besucherzahlen und den regulär verkauften Tageskarten. Offenbar wurden die 19742 Dauerkarten vom Veranstalter mit dem Faktor zwölf multipliziert und zu den Einzelkarten hinzugerechnet. Auch 20000 Freikarten und 41000 zurückgegebene Karten sollen in den Besucherzahlen mitgerechnet worden sein. Doch Zweckverbands-Geschäftsführer Erhard Skupch sieht keine Fehler. Er pocht auf die Richtigkeit der verkündeten Zahlen. (Seite 7)

Diese Ausgabe beschäftigt sich vor allem mit der Pflanzenverwendung. Prof. Cassian Schmidt, Leiter des Schau- und Sichtungsgartens Hermannshof, stellt drei neue Staudenmodule für den Halbschatten vor. "Schattenglanz", "Schattenzauber" und "Schattengeflüster" sollen die Verwendungsmöglichkeiten optimierter Pflanzkonzepte erweitern. Dazu gibt es ausführliche Hinweise zur Pflanzung und Pflege von Mischpflanzungen für den Gehölzrand. (Seiten 23 bis 29)

Prof. Dr. Volkmar Seyfang, Yvonne Bouillon und Frithjof Wagner präsentieren zwei Studien der Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Begrünung von Mittelstreifen mit Betongleitwänden. (Seiten 30 bis 38)

Klagefreudige Anwohner von Baustellen können zur Plage werden. Die Gerichtsprozesse in diesen Fällen ziehen sich lange hin und werden überproportional teuer. Stellt sich dann heraus, dass der Lärmverursacher mit altem, lautem Gerät gearbeitet hat, finden die Anwohner bei der Justiz oft ein offenes Ohr. (Seiten 46 bis 48)

Ich wünsche Ihnen einen schwungvollen Start ins neue Jahr. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

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