Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

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Noch rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode hat Bundesumwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks das Weißbuch Stadtgrün unter Dach und Fach gebracht. Alle Bundesministerien haben das 50-seitige Dokument abgenickt. Auch das Kanzleramt hat ihm nach ausführlicher Prüfung zugestimmt. Die nächste Station ist der Stadtentwicklungsbericht 2020. Der Bundesverband Garten-,Landschafts- und Sportplatzbau will die Politik nun beim Wort nehmen. Zusammen mit den Verbänden der Landschaftsarchitekten und der Baumschuler stellt er Forderungen zur Bundestagswahl auf. (Seiten 5 und 6)

Zum Sommeranfang finden gleich zwei wichtige Veranstaltungen für den Garten- und Landschaftsbau statt: Die demopark 2017 in Eisenach und den Weltkongress Gebäudegrün (WGIC) in Berlin. Wir widmen der Messe und dem Kongress jeweils einen umfangreichen, kompakten Teil dieser Ausgabe. Im Thementeil finden Sie alles zum Thema Gebäudebegrünung: FBB-Präsident Dr. Gunter Mann gibt einen Überblick zur gegenwärtigen Marktlage. Danach ist Fläche der Gründächer in Deutschland zwischen 2008 und 2016 um 40,8 Prozent gewachsen. (Seiten 27 bis 31) Dr. Holger Wack vom Fraunhofer-Institut in Oberhausen hat ein System für die bodenungebundene Vertikalbegrünungen erfunden, das nachweislich funktioniert. (Seiten 32 bis 35)

Auf der demopark in Eisenach dreht sich wieder alles um den professionellen Maschineneinsatz in der Grünflächenpflege, im GaLaBau und in den Kommunen. Schon vor Beginn von Europas größter Freilandausstellung sind 17 Produkt-Neuheiten mit Gold- und Silbermedaillen ausgezeichnet worden. In unserem Messesonderteil finden Sie alle prämierten und viele andere interessante Produkte dieser Messe. Zu Ihrer besseren Orientierung sind jeweils die Standnummern beigefügt. (Seiten 59 bis 86)

Mit der Haftung für eine Werkleistung vor der Abnahme beschäftigt sich Fachanwalt Rainer Schilling in dieser Ausgabe. Witterungseinflüsse oder Vandalismus können dafür sorgen, dass eine bereits erbrachte Leistung beschädigt wird oder nicht mehr abnahmefähig ist. Das BGB überlässt das Risiko einer Verschlechterung nicht abgenommener Werkes dem Auftragnehmer. Die Legende, man könne das BGB mit der VOB/B umgehen, ist leider falsch. Auch hier liegt das Risiko meist beim Auftragnehmer. So steht in Fällen, an denen niemand Schuld ist, meist nur die Bauleistungsversicherung für das Risiko ein. (Seiten 45 bis 47)

Ich wünsche Ihnen einen heiteren Sommeranfang. Es grüßt Sie herzlichst

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