Editorial
Liebe Leserinnen und Leser!
Erstmals will die Bundesregierung bundeseinheitliche und verbindliche Grundlagen zur Verwendung von Bauschutt und Bodenaushub schaffen. Doch der vom Kabinett im Mai beschlossene Entwurf einer Mantelverordnung bereitet Bauwirtschaft sowie Garten- und Landschaftsbau Probleme. Zweifel bestehen vor allem an der Praxistauglichkeit des Regierungsentwurfs. Der BGL kritisiert die Forderungen zur Aufbereitung und Wiederverwendung von Bauabfällen sowie einen Anstieg der Deponierung von Böden. (Seite 7)
Für Sportplätze gab es bisher kein Nachhaltigkeitsbewertungssystem. Dabei helfen solche Systeme, Anforderungen wie Naturschutz, Normen, Wirtschaftlichkeit und sozialen Nutzen unter einen Hut zu bringen. Nun ist an der Hochschule Osnabrück ein Bewertungssystem für nachhaltige Sportfreianlagen entwickelt worden. Bauherren, Planer und Landschaftsgärtner erhalten Unterstützung durch Kriterien-Steckbriefe zur Gewichtung der Qualität von Anlagen, einen Baustoff-Bewertungskatalog zur Auswahl des Sportbelags und Anwendungsbeispielen der Standardplanung. (Seiten 23 bis 27)
Bei Rechtsanwalt Rainer Schilling steht diesmal der Gewährleistungssicherheitseinbehalt im Vordergrund. Allerdings sehen weder die VOB noch das BGB bei einem Werkvertrag eine automatische Sicherheitsleistung vor. Es kommt für den Auftragnehmer also darauf an, möglichst günstige Konditionen für sich zu vereinbaren. (Seiten 46 bis 48)
Ich wünsche Ihnen ein schwungvolles drittes Quartal. Es grüßt Sie herzlichst
Ihr Christian Münter