Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

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GaLaBau-Unternehmen, die sich auf die Wiederherstellung naturnaher Lebensräume spezialisiert haben, dürfen sich freuen: Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt in einem neuen Handbuch, die bisherigen raumordnerischen Strategien, Instrumente und Planungsansätze zur Hochwasservorsorge zu überdenken und gegebenenfalls neu auszurichten. Baugebiete, die noch nicht realisiert sind, sollten in Überschwemmungsbereichen zurückgenommen werden. An ihrer Stelle seien Hochwasser-Vorrangebiete festzulegen und Auenbereiche einzubeziehen. (Seite 10)

Wissen Sie noch genau, wie mit Pflanzenschutzmitteln auf Rasenflächen umgegangen werden muss? Prof. Martin Bocksch, Honorarprofessor an der Hochschule Geisenheim, fasst das notwendige Grundlagenwissen zusammen. Eine Weiterbildung zur Pflanzenschutzsachkunde ersetzt der Artikel nicht, aber er poliert altes Wissen auf und hilft, die schlimmsten Fehler zu vermeiden. (Seiten 35 bis 38)

Fachanwalt Rainer Schilling listet alle wichtigen Neuregelungen zum Bauvertragsrecht und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung im Bürgerlichen Gesetzbuch auf, die ab dem 1.Januar gelten. Mit einer knappen Checkliste schließt er seine dreiteilige Reihe zur Gesetzesnovelle ab. Seine Empfehlung für die nächsten Wochen: Immer darauf achten, ob ein Vertrag vor oder nach dem Jahreswechsel geschlossen wurde. (Seiten 43 und 44).

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

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