Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

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Das Rätselraten um die Zukunft des Weißbuchs Stadtgrün hat ein Ende. Gunther Adler, einer seiner Initiatoren, bleibt auch in der neuen Bundesregierung Staatssekretär für den Bereich Bau. Neben Bundesministerin Barbara Hendricks war er in den vergangenen drei Jahren die treibende Kraft in der Exekutive, um mehr Grün in die Stadt zu bringen. Adler ist bereits in das Dienstgebäude an der Krausenstraße in Berlin-Mitte umgezogen, wo die Abteilung Stadtentwicklung, Wohnen und öffentliches Baurecht sowie die Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten zuhause sind. (Seite 7)

Die Große Koalition will zudem "einen Masterplan zur Umsetzung des Weißbuchs 'Grün in der Stadt' entwickeln und umsetzen". Wir haben uns den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgenommen und nachgesehen, was die Vereinbarung dem GaLaBau in den nächsten vier Jahren bringen wird. Damit Sie die Vorhaben besser sortieren können, haben wir den Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau um kurze Kommentare zu den wichtigsten Punkten gebeten. (Seiten 5 und 6)

In diesem Monat eröffnen fünf Landesgartenschauen. Die beteiligten GaLaBau-Fachbetriebe haben ihre Arbeit trotz verlängerten Winters wieder einmal geschafft. Zu allen Gartenschauen finden Sie in der Mitte des Hefts eine ausführliche Darstellung aus Sicht der Planer. Die Projekte reichten von der Restaurierung von Gartendenkmalen über die Konversion eines früheren Kasernengeländes bis hin zur städtebaulichen Erneuerung eines Kneipp-Kurortes. (Seiten 23 bis 47) Sibylle Eßer von der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft berichtet über die Ergebnisse des IGA-Audits in Berlin (Seiten 48 bis 50).

Mit dem Zankapfel Tagelohnarbeiten beschäftigt sich Fachanwalt Rainer Schilling. Er empfiehlt, nicht vorschnell nachzugeben, wenn eine Bezahlung der Arbeiten verweigert wird. Denn das Oberlandesgericht München hat festgestellt: Allein der Umstand, dass die im Tagelohn erbrachten Leistungen für die Erfüllung des Vertrages notwendig seien, reicht aus, um dem Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch zuzusprechen. (Seiten 51 und 52)

Ich wünsche Ihnen eine umsatzstarke Saison. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

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