Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Editorial

Unser Staat wird ständig übergriffiger. Das Prinzip der Freiheit auf dem Markt wird immer öfter von vermeintlich sozialen Vorhaben erdrückt. Das lässt sich aktuell wieder an der Diskussion über die vom EU-Parlament geforderte Ausdehnung der Tachographenpflicht auf Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen ablesen. Eigentlich möchten die Volksvertreter damit Berufskraftfahrer treffen, die bei der Kontrolle ihrer Lenk- und Ruhezeiten tricksen. Ausgehebelt aber werden die Unternehmen des GaLaBaus und des Handwerks, die lediglich Mitarbeiter und Arbeitsmaterialien zur Baustelle transportieren. (Seiten 5 und 6)

Es gibt aber auch gute Nachrichten: Die Mittel für das Städtebauförderungsprogramm "Zukunft Stadtgrün" in Höhe von 50 Millionen Euro haben die Bundesländer 2017 nahezu vollständig abgerufen. Gefördert wurden 137 Maßnahmen in 129 Kommunen. Die Resonanz in Städten und Gemeinden lässt hoffen, dass die Mittel fürs Stadtgrün auch in diesem Jahr zügig abgerufen werden. Die neuen Anträge können gestellt werden, sobald der Haushalt 2018 beschlossen und die Verteilung zwischen Bund und Ländern geregelt sind. (Seite 8)

In einer Bachelorarbeit an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe wurde die Software "Green Cycle" unter die Lupe genommen. Sie vergleicht und berechnet Lebenszykluskosten von Materialien oder Planungsvarianten für Grün- und Freianlagen. Das Ergebnis: Die Software vermag nicht nur bei der Neuanlage Entscheidungen vor der Bauphase erleichtern, auch für Bestandsanlagen lassen sich Lebenszyklusmaßnahmen ableiten. Ihr deutlicher Vorteil ist die gesicherte Basis vorhandener und jahrelang optimierter Kostenkennwerte für die Pflege. Die Datengrundlage kann individuell erweitert werden. (Seiten 23 bis 29)

Rechtsanwalt Rainer Schilling hat sich die Novellierung der Bauhandwerkersicherung vorgenommen. Für den GaLaBau hat sich einiges verbessert: Der neue § 650f BGB hat den Kreis der Auftraggeber um die Verbraucher erweitert. Wer an der gewerkeweisen Erstellung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses beteiligt ist, kann vom Auftraggeber, der ein Verbraucher ist, eine Sicherheit verlangen. Meist läuft es auf eine Bürgschaft hinaus. (Seiten 55 und 56)

Ich wünsche Ihnen einen kühlen Kopf, auch an heißen Tagen.

Es grüßt Sie herzlichst
Ihr Christian Münter

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