Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

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Zwei britische Forscher haben eine Meta-Studie vorgelegt, die erstmals die Wirkung von Grünflächen auf eine breite Palette von Krankheiten darstellt. An der University of East Anglia werteten sie 140 empirische Untersuchungen zu rund 100 Krankheitsbildern aus. Nun steht fest: Wer nahe der Natur lebt und viel Zeit im Freien verbringt, reduziert die Risiken von Diabetes Typ II, Herz-Kreislauf Erkrankungen, vorzeitigem Tod, Frühgeburten und Stress nachhaltig. Für die Forscher ist klar: Jetzt muss mehr Geld in den Bau, die Wiederherstellung und die Pflege von städtischem Grün investiert werden. (Seiten 5 und 6)

Die Landesgartenschauen in fünf Bundesländern haben im Juli ihre Halbzeitbilanzen gezogen. Danach sieht es für zwei Schauen sehr gut aus. Lahr in Baden-Württemberg und Bad Iburg in Niedersachsen liegen voll im Soll. Schlechter stehen die Gartenschauen Würzburg in Bayern, Burg in Sachsen-Anhalt und BadSchwalbach in Hessen da. Ob sie ihr anvisiertes Besucher-Ziel erreichen werden, ist sehr fragwürdig. Lesen sie auf den Seiten 8 und 9, warum das Wetter Schuld ist und was den Schlusslichtern mehr Besucher bringen soll.

Im Mittelpunkt dieser Ausgabe stehen ab Seite 23 Fragen der Unternehmensführung. Martin Degenbeck fasst noch einmal alle für den GaLaBau wichtigen Neuerungen des Bauvertragsrechts zusammen, Martin Hartmann und Kollegen beschäftigen sich mit den Phasen einer Betriebsnachfolge und Matthias W. Kroll klärt über die 19 häufigsten Irrtümer der Personalarbeit auf. Klaus Werner Rose schreibt, warum Freiheit und Eigenverantwortung für einen freiberuflichen Bauleiter unverzichtbar sind. Lothar Johanning plädiert für echtes Marketing: Werbung allein reiche nicht, um einen Betrieb am Markt zu positionieren.

Oft haften Auftragnehmer länger für ihre Bauleistung, als es ihnen lieb ist. Fachanwalt Rainer Schilling erläutert die Gewährleistungsfristen im Kauf- und im Werkvertragsrecht sowie die Sonderregelungen in der VOB. Er warnt davor, sich auf eine Verjährung von Ansprüchen zu verlassen. In einem konkreten Fall wurde ein Generalunternehmers noch nach 20 Jahren zu Schadensersatz verurteilt, weil er einen Fehler übersehen hatte. (Seiten 52 und 55)

Ich wünsche Ihnen einen unbeschwerten Hochsommer. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

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