Unternehmensführung

Lohnnachweis ab jetzt nur noch digital möglich

Für das Meldejahr 2018 können Arbeitgeber ihre Lohnsummen nur noch digital an die gesetzliche Unfallversicherung melden. 2016 und 2017 war neben dem digitalen auch der alte Papierlohnnachweis verpflichtend. Diese Übergangs- und Erprobungsphase ist inzwischen abgeschlossen. Der Lohnnachweis ist die Grundlage für den Beitragsbescheid, den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an die Unternehmen versenden.

Die Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018 endet am 16. Februar 2019. Bis zu diesem Termin müssen alle Unternehmen eine entsprechende Meldung über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das "sv.net" (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermittelt haben. Alle anderen Übermittlungswege wie Papierformular, Extranet oder Fax sind gesetzlich nicht mehr zulässig.

Für das Meldejahr 2019 können die Unternehmen die erforderlichen Stammdaten bereits seit vergangenem Monat elektronisch im Stammdatendienst der Unfallversicherung abrufen. DGUV

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