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Mantelverordnung: Bau- und Abbruchverbände üben Kritik

Scharfe Kritik am Kabinettsentwurf zur Mantelverordnung kommt von den Spitzenverbänden der Bau- und Abbruchbranche. Der Entwurf sei "eine bloße Absichtserklärung", er werde nicht zu einer maßgeblichen Steigerung von Bau- und Abbruchabfällen führen. Das erklärten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Deutsche Abbruchverband.

Die Spezialregelungen der Mantelverordnung über die Verwertung mineralischer Abfälle aus der Metallindustrie und aus Kraftwerken, wie Schlacken aus Hochöfen und Stahlwerken, Gießereirestsand und Hausmüllverbrennungsaschen seien für die Baupraxis sekundär. Wirklich relevante Stoffströme seien Bodenaushub und mineralische Bauabfälle. Darauf habe die Branche wiederholt hingewiesen. "Es ist bedauerlich, dass die Mantelverordnung nicht primär auf praktikable Regelungen für die Verwertung mineralischer Bauabfälle ausgerichtet ist", sagte René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, wies darauf hin, dass es für gütegesicherte Abfälle zur Verwertung bislang keine Akzeptanz gebe. Damit sich recycelte Baustoffe gegen Primärmaterial durchsetzen könnten, müssten mineralische Bauabfälle nach gütegesicherter Aufbereitung vom Stigma der Abfalleigenschaft befreit werden. Obwohl sich die Bauministerkonferenz für die Aufnahme von Kriterien zum Erreichen des Abfall-Endes für mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt habe, gäbe es keine entsprechenden Regelungen. Pakleppa forderte eine "Nachjustierung".

Nach Auffassung des Deutschen Abbruchverbandes werden bereits jetzt rund 90 Prozent der mineralischen Bauabfälle durch Baustoff-Recycling im Stoffkreislauf gehalten. Die Regelungen ließen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft im Bau noch viel Luft nach oben, sagte Geschäftsführer Andreas Pocha. Die Vertreter der drei Spitzenverbände plädierten für einen Entschließungsantrag des Bundestages für Regelungsaufträge zum einem einheitlichen Probenahme- und Analyseverfahren, zur Abfallende-Regelung sowie für eine Bund-Länder-Deponiestrategie.

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