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Mantelverordnung: BGL erwartet bürokratischen Mehraufwand

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) blickt mit Skepsis auf die vom Bundeskabinett im Mai beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz. Er befürchte einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, steigende Preise für Komposte und einen Rückgang des Grünschnittrecyclings, sagte Dr. Michael Henze, BGL-Referent für Landschaftsgärtnerische Fachgebiete.

Die im Entwurrf der Verordnung vorgesehene Fremdstoffentfrachtung in der Behandlungsanlage bis auf einen Anteil < 0,5 Prozent sei technisch kaum möglich und überzogen. Für GaLaBau-Betriebe, die ihren gesammelten Grünschnitt aus Pflege- und Wartungsarbeiten selbst kompostieren sei das nicht einzuhalten und technisch nicht zu ermitteln. Außerdem werde es zu einer erheblichen Verteuerung des Materials kommen.

Henze erwartet von der Mantelverordnung außerdem finanzielle und bürokratische Belastungen für die kleinen und mittleren Betriebe der grünen Branche. So müsse der Garten- und Landschaftsbau als beauftragter Dritter der zuständigen Behörde die Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen und die Aufbringungsflächen angeben. Außerdem Für den GaLaBau ergeben sich bei Großflächen, zum Beispiel bei Bodenverbesserungs- oder Rekultivierungsmaßnahmen über 1 ha Größe, Lieferscheindokumentationen, Überprüfungen und Aufbewahrungspflichten für Bioabfallmaterialien. cm

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