Maschineneinsatz kaufen und kalkulieren

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Maschinen für den GaLaBau
Verlockende Messeangebote – lohnt sich der Kauf? Fotos: LWG/Kendzia

Der Mechanisierungsgrad in den Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus nimmt zu. Die dadurch entstehenden Kosten sind unvermeidlich und müssen kostendeckend auf den Kunden umgelegt werden. Wie werden Maschinen kalkuliert und wo liegen die Stellschrauben für einen gewinnbringenden Maschineneinsatz?

Diese Frage, die in einem Vortrag auf den Landespflegetagen in Veitshöchheim vom Autor aufgegriffen wurde, gewinnt anlässlich der GaLaBau-Messe in Nürnberg an Aktualität. Die Versuchung, seinen Maschinenpark auf Messen (bauma, Demopark, GaLaBau) unreflektiert aufzustocken ist groß. Eine saubere Maschinenkalkulation sollte jeder Kaufentscheidung vorangehen.

Zusammensetzung der Maschinenherstellkosten

Je nach Tätigkeitsbereich beträgt der Aufwand für den Fuhrpark ohne Abschreibungen in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus etwa 5 bis 10 Prozent des Jahresumsatzes. Diese Kosten aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung oder der Gewinn- und Verlustrechnung am Jahresende müssen über die Abrechnung von Baustellen erwirtschaftet werden. Hierfür müssen die Maschinenkosten bekannt sein und in die Leistungen eingerechnet werden. Bei der Durchführung der Baustelle kann dann der wirtschaftliche Erfolg durch die Einsatzplanung und das Geschick des Bedieners optimiert werden.

Ein Blick in die Submissionsergebnisse von öffentlichen Ausschreibungen zeigt, dass die angebotenen Regiestundensätze für Maschinen sehr unterschiedlich ausfallen. So reichen zum Beispiel die Angebote für einen Radlader (37 bis 55 kW) einschließlich Fahrer von 44,98 Euro/h bis 70,00 Euro/h (Schnitt: 60,50 Euro/h). Allein der Verrechnungssatz für einen Landschaftsgärtner sollte bei 40,00 Euro/h liegen. Um auf die Maschinenkosten in der Vorkalkulation einer Baustelle zu kommen, müssen die Kosten der Maschinenstunde mit einem Zeitansatz multipliziert werden. Es ergeben sich die sogenannten Maschinenherstellkosten, die je nach Vertragsgrundlage und betrieblichen Rechnungswesen unterschiedlich verrechnet werden.

Eine Befragung in Rahmen des Forschungsvorhabens mit dem Titel "Expertenteam Energiewende im ländlichen Raum" zum Energieverbrauch im GaLaBau ergab, dass etwa 90 Prozent der Energiekosten in einem GaLaBau-Betrieb für Treibstoffe aufgewendet werden. Davon fließen 75 Prozent in Transporte beziehungsweise den Fuhrpark, der Rest in die Baumaschinen. Der Verbrauch der Kleingeräte wie Freischneider oder Heckenschere spielte mit etwa 4 Prozent kaum eine Rolle. Ein erster Ansatzpunkt für Reduzierung des Energieverbrauchs und damit der Kosten für den Maschineneinsatz wäre also die Baustellenlogistik zu überprüfen. Augenmerk ist auf die Beschickung der Baustellen mit Material, Leerfahrten und Entsorgungsfahrten zu richten.

Eine konsequente Baustellendokumentation und Buchführung hilft den Maschineneinsatz, Treibstoffverbrauch und Reparaturaufwand zu kontrollieren. Der Aufwand für die Maschinen fließt letztendlich in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Jahresabschlusses ein. Hierfür ist keine detaillierte Aufschlüsselung - zum Beispiel für jede einzelne Maschine im Betrieb - notwendig. Letztendlich werden alle Reparaturen und Treibstoffkosten für das Geschäftsjahr zusammengefasst. Daneben gibt es einen Posten für die Abschreibung des Fuhrparkes. Will der Landschaftsbaubetrieb die Wirtschaftlichkeit eines bestimmten Gerätes beurteilen, sind zusätzliche Aufzeichnungen für das einzelne Gerät erforderlich. Hier reicht zum Beispiel die monatliche Abrechnung der Tankstelle nicht. Die Verbräuche müssen den Maschinen zugeordnet werden. Dennoch ist der monatliche Betriebsabrechnungsbogen oder die Gewinn- und Verlustrechnung für die Bestimmung der Zuschläge zur Verrechnung der Kosten äußerst wichtig. Neben dieser steuerlichen Buchführung kann nur das interne Rechnungswesen in Form der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) detaillierte Aussagen für die Beschaffung, Einsatz und Festlegung der Verrechnungssätze liefern.

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Maschinen für den GaLaBau
Tabelle 1: Kalkulationsschema für die Maschinenkalkulation.
Maschinen für den GaLaBau
Tabelle 2: Maschinenkalkulation eines Kompaktladers CAT 236 B mit 500 Betriebsstunden.

Kosten der Maschinenstunde

Was kostet dem Unternehmer die Maschinenstunde tatsächlich? Ein Kalkulationsschema hilft bei der Kostenermittlung. Diese Formulare sind in der Branchensoftware hinterlegt. Es lassen sich aber auch Excel-Lösungen selbst erstellen oder im Internet finden (KTBL). Allen Vorgehensweisen ist gemeinsam: Die Wiederanschaffung einer Maschine wird berücksichtigt. Gegebenenfalls werden die Anschaffungskosten mit dem Preisindex hochgerechnet. Die (voraussichtlichen) Kosten für Reparaturen fließen mit ein. Ferner ist die Kapitalbindung zu kalkulieren, etwa durch Verzinsung des aufgenommenen Fremdkapitals, aber auch des eingesetzten Eigenkapitals. Die Unterbringung, Versicherung, Steuern und die variablen Betriebskosten werden auf die Kosten pro Stunde umgelegt. Je nach Kalkulationsschema kommt die Bedienung mit hinzu.

Bei einer Neuanschaffung kennt man die einzusetzenden Werte oftmals noch nicht. Deshalb werden Faustzahlen in das Kalkulationsschema eingesetzt, die dann durch die tatsächlichen Betriebsdaten in den Folgejahren ersetzt werden. Für jede eigene Maschine sind genaue Aufzeichnungen (Betriebsstunden, Kraftstoff- und Schmiermittelrechnungen) zu führen.

Ausgangsbasis für die Berechnung sind die Anschaffungskosten ohne Mehrwertsteuer. Soll die Maschine zu einem Restwert verkauft werden, so ist dieser in realistischer Größe von den Anschaffungskosten abzuziehen. In die Anschaffungskosten sind auch Bezugskosten (Fracht, Verpackung, Zölle) komplett ausgerüsteter und betriebsbereiter Geräte - ohne Ersatzteile - einzurechnen. Gute Referenzwerte bietet die Baugeräteliste des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie. Diese enthält durchschnittliche Anschaffungskosten (auch Reparaturkosten) je nach Maschinentyp sowie Größen- und Leistungskategorie. Bei gebrauchten Maschinen wird der Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer angesetzt. Die Nutzungsdauer wird entsprechend angepasst. Diesen Zeitraum, in der das Gerät erfahrungsgemäß wirtschaftlich eingesetzt werden kann, legt der GaLaBau-Unternehmer selbst fest. Dieser sollte aber nicht zu optimistisch geschätzt werden. Orientierungswerte bieten die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung, die Baugeräteliste (BGL) oder eigene Aufzeichnungen. Die steuerliche Abschreibungsdauer ist meist kürzer als die Nutzungsdauer der pfleglich behandelten Maschinen im Betrieb. So geht das Bundesministerium für Finanzen zum Beispiel von folgenden Werten aus: Stampfer/Rüttelplatten: vier Jahre; Rasenmäher: vier Jahre; LKW: vier Jahre; Bagger bis 0,5 m? Löffel: fünf Jahre. Eine bekannte Finanzierungsregel besagt, dass die Rückzahlungsdauer eines aufgenommenen Darlehens die Nutzungsdauer des Gerätes nicht überschreiten sollte.

Die jährliche Abschreibung berechnet sich aus Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer und spiegelt den Wertverlust wider. Unbedingt in die Maschinenkosten einzubeziehen ist ein (kalkulatorischer) Zinsansatz. Es handelt sich um einen Betrag, der sich durch die rechnerische Verzinsung des im Gerät investierten, noch nicht abgeschriebenen Kapitals ergibt. Er entspricht entweder den tatsächlich anfallenden Kreditzinsen oder ist eine kalkulatorische Größe. Es wird von einer kontinuierlichen Tilgung im Sinne eines Ratendarlehens ausgegangen, so dass sich die absolute Zinslast mit Blick auf die Laufzeit halbiert. In der Regel wird mit einem Zinssatz von vier Prozent gerechnet (langjähriger Durchschnittswert). Die vereinfachte Berechnung für den jährlichen Zinsansatz geschieht über: Anschaffungskosten mal Zinssatz geteilt durch Zwei. Der Ansatz ist auch für eine selbst finanzierte Maschine berechtigt, da das Kapital gebunden ist und für eventuell günstigere Investitionen nicht mehr zur Verfügung steht.

Zu den weiteren festen Kosten, die unabhängig vom Einsatz auf der Baustelle anfallen, gehören ein Ansatz für die Unterbringung, Versicherung und Steuern. Anteile für den Beitrag zur Betriebshaftpflicht oder eine eigene Maschinenversicherung können ebenso direkt auf die Maschinen umgelegt werden. Oftmals werden Versicherungen aber als Zuschlag "Allgemeine Geschäftskosten" in der Angebotskalkulation berücksichtigt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind zulassungsfrei, ansonsten muss die Kraftfahrzeugsteuer angesetzt werden.

Die Reparaturen steigen im Allgemeinen mit der Auslastung und werden zu den variablen Kosten gezählt. Im Laufe der gesamten Lebensdauer einer Maschine muss oftmals die Hälfte der Anschaffungskosten nochmals in die Maschine investiert werden. Dies entspräche einem Reparaturkostenfaktor von 0,5 von den Anschaffungskosten. Jährlich wären demnach die Hälfte der Abschreibungskosten bei der Maschinenkalkulation zu berücksichtigen.

Die Kosten für Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften dürfen nicht vergessen werden. In den ersten Jahren können auch die Inspektionskosten mit einem geringeren Reparaturkostenfaktor in Ansatz gebracht werden.

Wird ein Tankbuch geführt, so können die Treibstoffkosten exakt beziffert werden. Alternativ kann für Baumaschinen mit einem Verbrauch von 0,15-0,18 l pro kWh Leistung des Motors für Diesel gerechnet werden. Benzinbetriebene Baumaschinen verbrauchen etwa 0,40 l/kWh. Abminderungen ergeben sich aus Leerlauf und Stillstandszeiten. Schmier- und Pflegestoffe werden angesetzt in der Größenordnung von fünf bis zwölf Prozent der Kraftstoffkosten bei Verbrennungsmotoren und zehn bis 20 Prozent der Kraftstoffkosten zum Beispiel bei Hydraulikbaggern.

Das Bedienpersonal und der Aufwand für Wartung und Pflege können in einem weiteren Schritt zu den festen und variablen Kosten der Maschine hinzugerechnet werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es einen festen Maschinisten gibt beziehungsweise ein Stundenverrechnungssatz mit Bedienung (Regiesatz) angeboten werden soll. Für Wartung und Pflege kann ein Zuschlag zum Beispiel in Höhe von fünf Prozent zu den voraussichtlichen Betriebsstunden der Maschine berechnet werden.

Auslastung

Folgendes Beispiel eines Kompaktladers mit sehr guter Auslastung von 500 Betriebsstunden soll die Berechnung verdeutlichen (Tab. 2). Zudem wurde die Maschinenkalkulation für den Kompaktlader CAT 236B mit unterschiedlicher Auslastung berechnet. Es zeigt sich, dass eine möglichst hohe Auslastung der Maschinen anzustreben ist, da sich dann die festen Kosten besser auf die einzelnen Betriebsstunden verteilen (Abb. 2). Die Maschine kann günstiger angeboten werden beziehungsweise erwirtschaftet einen höheren Deckungsbeitrag bei gleichbelassenem Stundenverrechnungssatz.

Maschinen für den GaLaBau
Mit zunehmender Auslastung sinkt der Anteil fester Kosten an der Maschinenstunde (Fixkostendegression).
Maschinen für den GaLaBau
Tab3: Beispiel für den Maschinenbestand eines Landschaftsbaubetriebes, aufgeteilt in Leistungs- und Gemeinkostengeräte mit zugeordneten Kosten.

Umlage der Maschinenkosten

Eine grundlegende Regel in der Kosten und Leistungsrechnung (KLR) ist das Verursacherprinzip. Demnach sollten alle im Zusammenhang mit den Maschinen entstandenen Kosten auch bei diesen verrechnet werden. Im Landschaftsbau werden jedoch die Maschinen in der Regel nicht direkt dem Kunden berechnet, sondern fließen in eine Leistungsposition mit ein. Eine Ausnahme sind Stundenlohnverträge bei denen die Kostenstelle "Maschine" auch gleichzeitig ihre Kosten trägt. Im Regelfall müssen die Baustellen als Kostenträger dienen und alle Produktionskosten erwirtschaften.

Der Unternehmer teilt die Maschinen und Geräte in Leistungs- und Gemeinkostengeräte ein. Ein Leistungsgerät ist einer Position im Leistungsverzeichnis eindeutig zuzuordnen, zum Beispiel ein Bagger für den Aushub einer Teichgrube. Die Kosten der Maschinenstunde werden zum Beispiel nach obigem Kalkulationsschema berechnet und führen, mit der veranschlagten Einsatzdauer multipliziert, zu den Maschinenherstellkosten der Leistungsposition. Zusammen mit den Einzelkosten für Lohn, Material und Subunternehmer ergeben sie die Einzelkosten der Teilleistung und werden mit Zuschlägen für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten und Wagnis und Gewinn beaufschlagt. Es sollte darauf geachtet werden, dass zum Beispiel die Versicherung der Baumaschinen nicht doppelt über deren Kosten pro Stunde und den Zuschlag für Allgemeine Geschäftskosten verrechnet wird.

Gemeinkostengeräte werden auch als Vorhaltegeräte oder Bereitstellungsgeräte bezeichnet. Sie übernehmen auf der Baustelle die Ausführung mehrerer Positionen und werden für die Bauzeit vorgehalten. Es handelt sich zumeist um kleinere Geräte, die die Ausführung in vielfältiger Weise unterstützen. Deren Kosten fallen unter die Gemeinkosten der Baustelle (Baustellengemeinkosten) oder werden generell über die allgemeinen Geschäftskosten als Zuschlag verrechnet. Eine Verteilung der Kosten erfolgt also nach dem Gießkannenprinzip und kann somit Teilleistungen (Positionen) unverhältnismäßig verteuern.

Möchte man die Gerätevorhaltekosten über die Baustellengemeinkosten in die Kalkulation einfließen lassen, so werden die jährliche Abschreibung, Verzinsung und die Reparaturkosten (plus evtl. Lohnzusatzkosten für Reparaturlöhne) der Vorhaltegeräte addiert und auf die Vorhaltemonate (in der Regel zehn Arbeitsmonate im Jahr) und Vorhaltestunden (170 Stunden im Monat) aufgeteilt. Somit erhält man einen Betrag für die Bauzeit, der dann über die Baustellengemeinkosten auf die Einzelkosten der Teilleistungen umgelegt wird.

Der Unternehmer hat aber auch andere Möglichkeiten, die Kosten für die Maschinen zu Verteilen. Wichtig ist nur, dass letztendlich alle Kosten verrechnet werden. Denkbar wäre eine Aufteilung in feste (fixe) und variable Kosten: Die festen Kosten der Vorhaltegeräte werden Bestandteil der betrieblichen Gemeinkosten und sollen als Zuschlag auf die Herstellkosten der Baustelle erwirtschaftet werden. Die variablen Kosten der Vorhaltegeräte sollen über einen Zuschlag auf den Baustellenlohn erwirtschaftet werden. Die Bezugsgröße wären also die Lohnkosten. Bei einem Pflegebetrieb könnte es sich anbieten, die Maschinenkosten als prozentualen Zuschlag auf die Baustellenlohnkosten zu verrechnen.

Die Zuschläge werden zu Jahresbeginn anhand des Jahresabschlusses überprüft und für künftige Kalkulationen festgelegt.

Beispiel: Bestimmung der Zuschläge

Ausgangsdaten:

Fixkosten Gemeinkostengeräte laut BAB 2015:

10 873 Euro + restliche allgemeine

Geschäftskosten (AGK)

= 50 873 Euro

Variable Kosten Gemeinkostengeräte

laut BAB 2015

= 7890 Euro

Summe Herstellkosten 2015 (Lohn, Material, Sub) = 250.000 Euro

Summe Baustellenlöhne 2015

= 150.000 Euro

Berechnung für 2016:

Zuschlagssatz AGK auf Herstellkosten gesamt:

50 873 : 250.000 x 100 = 20 %

Zuschlagssatz auf Baustellenlöhne für 2016:

7890 : 150.000 x 100 = 5 %

Literatur

Maschinenkalkulation beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft, daten.ktbl.de/makost/navigation.do

Bundesministerium der Finanzen: AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau", Aktenzeichen: IV A 7-S 1551-2/90, Gültig ab: 26.01.1990. Bonn, 26.01.1990.

Dick, I., Th. Leopoldseder, N. Kendzia: Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben EW/12/18 Expertenteam Energiewende im ländlichen Raum. Veitshöchheim, 2014.

Eschenbruch, Heribert und Axel Seifert, (GALK, Arbeitskreis Organisation und Betriebswirtschaft): Kennzahlen Maschinen und Geräte zur Unterhaltung der Grünanlagen. Bremen, 2005; www.galk.de/arbeitskreise/ak_orga_betriebswirt/down/ak_orga_Kennz_anonymMaschinen_050613.pdf

Hauptverband der deutschen Bauindustrie (Hrsg.): BGL Baugeräteliste 2015. Bauverlag. Gütersloh, 2015.

Hoffmann, Manfred (Hrsg.): Zahlentafeln für den Baubetrieb, 6. Auflage. Verlag B.G. Teubner, Stuttgart 2002.

Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V. (Hrsg.): Kennzahlen für den Betriebsvergleich im Gartenbau 2015 (58. Jahrgang). Institut für Gartenbauliche Produktionssysteme der Leibniz Universität Hannover. Hannover, 2015.

Dipl.-Ing. Nikolai Kendzia
Autor

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

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